JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zulässigkeit einer Direktklage zwischen den Pflegesatzparteien in einer Rechtsstreitigkeit um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch
| Rechtsgebiete: | KHG, BPflV |
| Schlagworte: | Mehrere Sozialleistungsträger in einem Rechtsstreit um eine Pflegesatzvereinbarung als notwendige Streitgenossen, Statthafte Klageart für Rechtsstreitigkeiten um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch, Zulässigkeit einer Direktklage zwischen den Pflegesatzparteien in einer Rechtsstreitigkeit um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch, Wirksamkeit des § 19 Abs. 3 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzgl. einer Entziehung der Zuständigkeit der Schiedsstelle für Vereinbarungen nach § 6 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 BPflV |
| Stichwort: | Zulässigkeit einer Direktklage zwischen den Pflegesatzparteien in einer Rechtsstreitigkeit um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch |
| Leitsatz: | Im Rechtsstreit um eine Pflegesatzvereinbarung sind mehrere Sozialleistungsträger notwendige Streitgenossen. Für Rechtsstreitigkeiten um eine Pflegesatzvereinbarung und einen diesbezüglichen Schiedsspruch sieht § 18 Abs. 5 KHG die Klage gegen die behördliche Genehmigung oder deren Versagung vor. Direktklagen zwischen den Pflegesatzparteien sind ausgeschlossen. Soweit § 19 Abs. 3 BPflV die Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV der Zuständigkeit der Schiedsstelle entzieht, ist die Vorschrift mit § 18 Abs. 4 und 5 KHG unvereinbar und nichtig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.08 | |
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