JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter
| Rechtsgebiete: | ArbGG, HGB |
| Schlagworte: | Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter, der nur mit Genehmigung der Bausparkasse für ein gleiches oder ähnlichen Geschäftszwecken dienendes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar tätig werden darf, ist ein Einfirmenvertreter i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB, solange ihm eine solche Genehmigung nicht erteilt worden ist. |
| Stichwort: | Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 863/07 | |
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