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Zulässigkeit des Abstellens auf das zuletzt tatsächlich inneghabte Amt bei der Festlegung der Höchstgrenze in § 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

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BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1003/08 vom 16.03.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG, GG
Schlagworte:Zulässigkeit einer Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten durch das Versorgungsamt i.F.d. Zusammentreffens von Versorgungsbezügen und Renten, Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Aufstellung von beamtenversorgungsrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG), Zulässigkeit des Abstellens auf das zuletzt tatsächlich inneghabte Amt bei der Festlegung der Höchstgrenze in § 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Aufstellung der Regelungen des Besoldungsrechts und Versorgungsrechts
Stichwort:Zulässigkeit des Abstellens auf das zuletzt tatsächlich inneghabte Amt bei der Festlegung der Höchstgrenze in § 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 1003/08




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