1. Bei der Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System sind der Fallpauschalenkatalog sowie der Operationen- und Prozedurenschlüssel streng nach ihrem Wortlaut und den Kodierrichtlinien auszulegen (Fortführung von BSG vom 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R = SozR 3-5565 § 14 Nr 2).
2. Bei einer Linksherzkatheteruntersuchung in der Technik nach Sones war im Jahre 2004 die Vergütung des Krankenhauses nach der Fallgruppe DRG F44B des Fallpauschalenkatalogs 2004 zu berechnen.