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Zulässigkeit der Beschwerde seitens der Staats-/Landeskasse

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 512/06 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Zulässigkeit der Beschwerde seitens der Staats-/Landeskasse
Stichwort:Zulässigkeit der Beschwerde seitens der Staats-/Landeskasse
Leitsatz:Die Zulässigkeit einer Beschwerde seitens der Landeskasse (Bezirksrevisor) nach § 66 Abs. 2 GKG setzt eine eigene Beschwer voraus. Diese ist nicht gegeben, wenn der Bezirksrevisor den Kostenansatz beanstandet, weil nicht die zutreffende Partei als Kostenschuldnerin in Anspruch genommen worden sei.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 512/06




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