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Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 144/05 vom 20.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats, Beteiligung der Betriebsräte bei Beauftragung des Gesamtbetriebsrats, Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kontrollen durch Testkäufer, Ordnung des Betriebes, Betriebsbuße
Stichwort:Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen Beschwerdeantrag Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 144/05




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