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Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Festsetzung des Streitwertes bei vorausgegangener Einverständniserklärung

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Beschluss, 8 Ta 108/99 vom 30.08.1999

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Festsetzung des Streitwertes bei vorausgegangener Einverständniserklärung
Stichwort:Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Festsetzung des Streitwertes bei vorausgegangener Einverständniserklärung
Leitsatz:Erklärt ein Prozessbeteiligter im Rahmen der Anhörung sein Einverständnis mit der Höhe der vom Gericht beabsichtigten Wertfestsetzung, ist er durch die dann
tatsächlich in der vorgeschlagenen Höhe erfolgte Festsetzung nicht in seinen Rechten beeinträchtigt.

Die dennoch eingelegte Beschwerde gegen die Wertfestsetzung ist mangels Beschwer als unzulässig zu verwerfen.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 108/99




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