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Zulässigkeit

Entscheidungen der Gerichte

OLG-OLDENBURG – Beschluss, Ss 30/09 vom 27.02.2009

In Jugendstrafsachen ist die Revision gegen ein - auch auf die Berufung der Staatsanwaltschaft ergangenes - Berufungsurteil auch dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht erstmals eine früher verhängte Jugendstrafe in die neu gebildete Einheitsstrafe einbezieht und dabei die für die frühere Strafe bewilligte Strafaussetzung entfällt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 34/09 vom 12.02.2009

Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 35/09 vom 12.02.2009

Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 36/09 vom 12.02.2009

Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 37/09 vom 12.02.2009

Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 38/09 vom 12.02.2009

Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB

BSG – Urteil, GS 1/08 vom 12.12.2008

Eine Vorlage an den Großen Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung ist unzulässig, wenn es auf die vom vorlegenden Senat gestellten Fragen für die anstehende Revisionsentscheidung im Ausgangsverfahren nicht ankommt, weil die auf zwei selbständig tragende Begründungen gestützte Entscheidung des Berufungsgerichts auch ohne Beantwortung der vorgelegten Fragen bestätigt werden kann.

OLG-OLDENBURG – Urteil, Ss 370/08 vom 03.11.2008

Enthält die Revisionsbegründung unzulässige Angriffe auf die Beweiswürdigung, so macht dies die schon mit der Revisionseinlegung erhobene allgemeine Sachrüge im Zweifel nicht unzulässig.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 614/08 vom 30.10.2008

Wird ein Urteil des Jugendschöffengerichts, mit dem nur Zuchtmittel und eine Erziehungsmaßregel angeordnet worden sind, mit einer vom Verteidiger eingelegten und auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung angegriffen, so ist die Berufung nach § 55 Abs. 1 JGG unzulässig. Dabei verbleibt es, auch wenn nach Ablauf der Berufungsfrist der Angeklagte die Ermächtigung seines Verteidigers zur Berufungsbeschränkung widerruft und erklärt, die Berufung solle unbeschränkt durchgeführt werden.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 72/08 vom 29.10.2008

1. Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. d. § 539 ZPO dar, der nicht rückwirkend allein dadurch beseitigt wird, dass das Rechtsmittelgericht die Entscheidung materiellrechtlich für richtig hält.

2. Die Unzulässigkeit eines Teilurteils wird nicht nachträglich durch eine nach Urteilserlass vorgenommene Abtrennung des verbliebenen Rechtsstreits geheilt.

3. Die Rechtsprechung des BGH, nach der die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Konkurs oder Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht berührt und in diesem Fall ein Abschluss durch Teilurteil zulässig sein kann, ist auf Fälle des Todes einer Partei entsprechend anwendbar, wenn die Aussetzung des Verfahrens angeordnet und der Zeitpunkt einer etwaigen Aufnahme des Verfahrens auch durch die unbekannten Erben der verstorbenen Partei ungewiss war (Anschluss an BGH, Urt. v. 7. November 2006 - X ZR 149/04).

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 452/06 vom 27.10.2008

Zur Vertretungsbefugnis des im Namen der Jagdgenossenschaft handelnden Jagdvorstehers im gerichtlichen Verfahren.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 48.07 vom 23.10.2008

1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.

2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 MB 25/08 vom 08.10.2008

1. Zur materiellen Rechtskraft der Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

2. Im Wege einer einstweiligen Anordnung kann die Kommunalaufsichtsbehörde regelmäßig nicht verpflichtet werden, die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens festzustellen.

OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 4/08 vom 02.10.2008

1. Ob ein Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen wäre, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142).

2. Der Grundsatz, dass beim Fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen ein Angebot zwingend auszuschließen ist, gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn die Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wett bewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt. Dadurch widerlegt der Auftraggeber die grundsätzliche Annahme, dass den von ihm in den Aus schreibungsunterlagen geforderten Preisangaben und Erklärungen Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt. In einem solchen Ausnahmefall, in dem die geforderte Angabe als reiner Formalismus anzusehen wäre, stellt sich der Ausschluss eines Angebots, das diese Angaben nicht enthält, durch den Auftraggeber als Verstoß gegen den auch im Vergabeverfahren gelten den Grundsatz von Treu und Glauben dar.

3. Fordert der Auftraggeber Nachunternehmer namentlich zu benennen und die jeweils zu erbringende Teilleistung durch Angabe der Ordnungsziffer so wie einer verbalen Umschreibung der Tätigkeit zu bezeichnen, muss sich der genaue Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistung zumindest aus dem Zusammenspiel zwischen der ziffernmäßigen Bezeichnung der Teilleistung und ihrer konkreten Tätigkeitsbeschreibung so eindeutig bestimmen lassen, dass dem Auftraggeber eine konkrete Zuordnung jeder einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu einem bestimmten Nachunternehmer möglich ist.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 20 TaBV 244/07 vom 28.08.2008

1. Ein Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Zustimmungsverfahrens nicht ausreichend unterrichtet hat.

2. Zur ausreichenden Unterrichtung gehört - ebenso wie zur ordnungsgemäßen Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung im Rahmen des § 102 BetrVG - die Mitteilung derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ergibt.

3. Die Unzulässigkeit des Antrags wird durch eine im Rahmen des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholte Information jedenfalls dann nicht geheilt, wenn diese in das gerichtliche Verfahren eingeführt wurde, ohne dass bei dem Betriebsrat zuvor erneut die Zustimmung beantragt wurde oder diesem zumindest zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde.

OLG-CELLE – Beschluss, 31 Ss 20/08 vom 08.08.2008

Der Zulässigkeit der Sprungrevision nach § 335 StPO steht nicht entgegen, dass der Angeklagte nur zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt worden ist und mithin für den Fall der Berufung diese gemäß § 313 StPO der Annahme bedurft hätte.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 437/08 vom 06.08.2008

Ist die Urteilsurkunde nach außen bekannt gemacht worden, so ist eine nachträgliche Anfertigung der Urteilsgründe unzulässig, wenn nicht ein Fall des § 77 b Abs. 2 OWiG vorliegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 446/08 vom 30.06.2008

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 75 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 266/08 vom 26.06.2008

Bleibt der Angeklagte nicht zu Beginn der Berufungshauptverhandlung aus, sondern in einem Fortsetzungstermin verworfen, nachdem zuvor bereits verhandelt worden war, ist § 329 Abs. 1 StPO nicht anwendbar, da der Angeklagte nicht "bei Beginn" einer Hauptverhandlung, sondern bei deren Fortsetzung ausgeblieben ist.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 E 28/08 vom 14.05.2008

1. Auf eine Streitwertbeschwerde in einem vor dem 1.7.2004 anhängig gewordenen Rechtsstreit ist das Gerichtskostengesetz auch dann in der bis zum 30.6.2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die Beschwerde nach dem 30.6.2004 eingelegt wurde. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbsatz 2 GKG gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe.

2. Ein Gerichtsverfahren ist mit der Folge der Fälligkeit der Gerichtskosten anderweitig erledigt, wenn sein Ruhen vor längerer Zeit angeordnet war und wenn entweder feststeht, dass es nicht mehr fortgeführt werden wird, oder wenn jedenfalls nach den konkreten Umständen auf unabsehbare Zeit mit einem Wiederanruf nicht gerechnet werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 95/08 vom 27.03.2008

Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen Hinweise in Zusammenhang mit der Terminsladung sowie gegen die Ablehnung der Terminsverlegung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 88/08 vom 27.03.2008

Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen Hinweise in Zusammenhang mit der Terminsladung sowie gegen die Ablehnung der Terminsverlegung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 375/07 vom 04.03.2008

Hat das Gericht (intern) die Entscheidung über die Beschwerde zurückgestellt, kann auch noch nach Rücknahme der Beschwerde über einen Beiordnungsantrag entschieden werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 374/07 vom 04.03.2008

Hat das Gericht (intern) die Entscheidung über die Beschwerde zurückgestellt, kann auch noch nach Rücknahme der Beschwerde über einen Beiordnungsantrag entschieden werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 364/08 vom 29.02.2008

Nach § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO findet die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht statt. Endentscheidung ist im Regelfall das Endurteil; in Betracht kommen auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen. Bei einer Fallgestaltung, bei der im noch anhängigen erstinstanzlichen Verfahren Gerichtskostenfreiheit besteht und kein Anwaltszwang vorgesehen ist, ist die Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, mit dem eine Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen wird, nicht statthaft.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 ARs 23/07 vom 27.02.2008

1. Sieht die Bewilligungsbehörde von einer Entscheidung darüber, ob sie Bewilligungshindernisse geltend machen will, ab, bestehen für eine Entscheidung des Senats über die Zulässigkeit einer Auslieferung weder Raum noch Bedürfnis.

2. Sinngemäße Strafbarkeit nach deutschem Recht (§ 3 Abs. 1 IRG) liegt auch dann vor, wenn zwar ein der verfolgten Tat entsprechendes Verhalten des Verfolgten zum maßgeblichen Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr unter Strafe steht, jedoch die konkret verfolgte Tat - unterstellt, deutsches Strafrecht wäre anwendbar - in Deutschland zum maßgeblichen Zeitpunkt (noch) strafrechtlich verfolgbar wäre.

3. Tritt ein Staat der Europäischen Union bei, bleibt eine zuvor begangene illegale Einreise durch einen Angehörigen dieses Staates nach Deutschland nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG strafbar (im Anschluss an BGH NStZRR 2005, 247).

HESSISCHES-LAG – Urteil, 7 Sa 677/07 vom 25.02.2008

Das Berufungsgericht ist ausnahmsweise dann nicht an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert als Beschwerdewert i. S. d. § 64 Abs. 2 b) ArbGG gebunden, wenn die Festsetzung des Streitwerts offensichtlich unrichtig ist (st. Rspr.).

Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsgericht bei einer Klage auf Feststellung einer vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung zur Insolvenztabelle entgegen § 182 InsO den Wert nach der vollen Höhe der Forderung festgesetzt hat, obwohl Masseunzulänglichkeit vorliegt und die zu erwartende Quote keinesfalls einen Betrag in Höhe von über 600,00 Euro erwarten lässt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 26/08 vom 21.02.2008

Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil es fälschlich von einer unselbstständigen Kostenentscheidung des Amtsgerichts ausgegangen ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 25/08 vom 14.02.2008

Zur Statthaftigkeit der Beschwerde des Nebenklägers gegen die Entscheidung in der Hauptsache, in der eine Kostenentscheidung zugunsten des Nebenklägers nicht getroffen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 41/08 vom 12.02.2008

Die bloße Behauptung eines nebenklagefähigen Deliktes führt noch nicht zur Zulässigkeit des Rechtsmittels des Nebenklägers. Vielmehr muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen.

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