JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zukunftsprognose
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung, Zukunftsprognose, Verhältnismäßigkeitsprüfung |
| Stichwort: | Zukunftsprognose |
| Leitsatz: | 1. Ein Grund an sich für eine außerordentliche Kündigung kann schon dann bestehen, wenn in der Vergangenheit zwar keine pflichtwidrige Arbeitsverweigerung vorliegt, diese aber im Kündigungszeitpunkt für die Zukunft ernsthaft angekündigt wird. Die Ankündigung des Arbeitnehmers kann eine ausreichende Basis für die Prognose einer zukünftig befürchteten Störung (im Leistungsbereich) sein. 2. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist eine neuerliche Abmahnung entbehrlich, wenn eine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall in einer vorausgegangenen rechtswidrigen Abmahnung ausgesprochen worden ist. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 233/07 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, EingliederungshilfeVO, SGB IX |
| Schlagworte: | Behinderung, Eingliederungshilfe, Kraftfahrzeug, Lebensumstände, Rollstuhl, Teilhabe, Verkehrsmittel, öffentliche, Zeitpunkt, Zukunftsprognose |
| Stichwort: | Zukunftsprognose |
| Leitsatz: | Eingliederungshilfe für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges für einen Behinderten, der nicht am Arbeitsleben teilnimmt; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage und zur Frage der Notwendigkeit der Benutzung eines eigenen Pkw. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 231/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Bürgschaft naher Angehöriger, weite Zweckerklärung, Anlassforderung, Anlassrechtsprechung, Sittenwidrigkeit, Restschuldbefreiung, Zukunftsprognose, Widerlegung der Vermutung des Handelns aus emotionaler Verbundenheit |
| Stichwort: | Zukunftsprognose |
| Leitsatz: | 1. Zur Beschränkung der Bürgschaft auf die Anlassforderung im Falle einer - unzulässigen - weiten Zweckerklärung. 2. Zur Bedeutung der Möglichkeit der Restschuldbefreiung, zur Zukunftsprognose und zur Bedeutung der Höhe des Bürgschaftsbetrages im Fall einer krassen finanziellen Überforderung des Bürgen. 3. Zur Widerlegung der Vermutung der Ausnutzung der emotionalen Beziehung zwischen Hauptschuldner und Bürgen durch die Bank. Dabei genügt die Mitarbeit des Bürgen im Betrieb des Hauptschuldners nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Mitarbeit erheblich ist und auch die Miterledigung "des Geschäftlichen" umfasst. Erforderlich ist, dass der Bürge aufgrund konkreter und rechtlich gesicherter Vereinbarungen mit dem Hauptschuldner an dem finanzierten Projekt in einem nennenswerten Umfang beteiligt werden soll. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 85/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung, Zukunftsprognose, billiges Ermessen |
| Stichwort: | Zukunftsprognose |
| Leitsatz: | 1. Eine im Rahmen einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung vorzunehmende Zukunftsprognose (im Rahmen der Prüfung des Grundes an sich) kann auch dann negativ sein, wenn zwar keine Wiederholungstat nach einer rechtmäßigen Abmahnung vorliegt, sondern eine Ersttat nach einem klaren Hinweis des Arbeitgebers, dass er ein bestimmtes Fehlverhalten mit einer Kündigung beantworten werde. 2. Umstände in der Person des Arbeitnehmers können im Rahmen der Prüfung des für eine rechtmäßige Weisung zu beachtenden billigen Ermessens (§§ 106, 6 Abs. 2 GewO) nur berücksichtigt werden, wenn sich der Arbeitnehmer bei Erteilung der Weisung auf sie beruft; ein Nachschieben solcher persönlicher Umstände ist rechtlich unbeachtlich. 3. Für die Gewichtung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt es auch auf den Umfang der bei Unterlassen einer Kündigung zu befürchtenden Störungen an. Auch bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten ist die Prognose wiederholter Verhaltensverletzungen in unbestimmt vielen Fällen zulässig. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 79/06 | |
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