JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > zukünftige
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO, VwGO, FGO, BGB |
| Schlagworte: | Stellplatz, Baugenehmigung, Bedingung, Bauherr, Vollmacht, Anschein, Duldung, Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht, Rechtsnachfolge, Stellplatzpflicht, Herstellung, Stellplatzablösung, Surrogat, Ablösebetrag, Sonderabgabe, Zweckverbindung, Leistungsbescheid, Rechtslage, maßgebliche, Widerspruchsbescheid, Zeitpunkt, maßgeblicher, Verwaltungsakt : Dauerwirkung, Wirkung, dauernde, Wirkung, zukünftige, Rechtswidrigkeit, nachträgliche, Rechtslage, künftige |
| Stichwort: | zukünftige |
| Leitsatz: | 1. Bei der Stellplatzablösung ist maßgeblich die Sach- und Rechtlage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung; Änderungen zwischen Leistungs- und Widerspruchbescheid sind noch zu beachten, nicht hingegen Änderungen zwischen Widerspruchsbescheid und der letzten mündlichen Verhandlung. Ohne Bedeutung sind Rechtsänderungen, die zwar bereits verkündet sind, aber erst in der Zukunft in Kraft treten. 2. Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben vorbereitet, ausführt oder es vorbereiten bzw. ausführen lässt. Als Bauherr behandeln lassen muss sich auch, wer gegenüber der Baubehörde durch Einreichen des Bauantrags als Bauherr auftritt. 3. Der Ablösebetrag ist als Surrogat der Herstellung von Stellplätzen zweckgebunden. 4. Die Ablösepflicht nimmt nicht an der dinglichen Verpflichtung der Baugenehmigung teil. Sie ist unabhängig von der Person des Bauherrn oder Grundstückseigentümers. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 523/02 | |
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