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Zugrundelegung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 10 KR 1/06 R vom 10.05.2007

Bei Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen. Das gilt auch für Landwirte.

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