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Zugrundelegung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres

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BSG – Urteil, B 10 KR 1/06 R vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:SGB V, KVLG, EStG
Schlagworte:Krankenversicherung der Landwirte - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Zugrundelegung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres
Stichwort:Zugrundelegung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres
Leitsatz:Bei Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen. Das gilt auch für Landwirte.
Volltext: BSG - Urteil, B 10 KR 1/06 R




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