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Zugewinnausgleich: Behandlung einer zu Finanzierungszwecken eingesetzten Lebensversicherung

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 2 UF 220/06 vom 05.10.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zugewinnausgleich: Behandlung einer zu Finanzierungszwecken eingesetzten Lebensversicherung
Stichwort:Zugewinnausgleich: Behandlung einer zu Finanzierungszwecken eingesetzten Lebensversicherung
Leitsatz:Die Lebensversicherung eines Ehegatten, die für die Finanzierung eines gemeinsamen Kredits eingesetzt wird, ist bei der Ermittlung des Endvermögens des versicherungsnehmenden Ehegatten nicht als Aktivposition einzusetzen. Ihr Zeitwert ist vielmehr bei der Ermittlung der von beiden Ehegatten gesamtschuldnerisch zu tragenden Verbindlichkeit schuldmindernd in Abzug zu bringen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 2 UF 220/06




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