JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > zugewiesene Schule
| Rechtsgebiete: | SchulG, PrivSchG |
| Schlagworte: | Schulrecht, Schülerbeförderung, Beförderungssorge, Beförderungskosten, Schülerfahrkosten, Fahrkosten, Kostenübernahme, Kostentragungspflicht, Schule in freier Trägerschaft, private Schule, Privatschule, Ersatzschule, Ersatzschulwesen, Sonderschule, Förderschule, Waldorfschule, Waldorfpädagogik, Sonderschulpflicht, sonderpädagogisches Gutachten, Zuweisung, zugewiesene Schule, außerhalb von Rheinland-Pfalz gelegene Schule, öffentliche Finanzhilfe, öffentliche Subventionierung, Beiträge zu Personal- und Sachkosten, Landesbeiträge, finanzielle Zuwendungen, Bezuschussung |
| Stichwort: | zugewiesene Schule |
| Leitsatz: | 1. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten auferlegte Sorge für die Beförderung der Schüler zu Privatschulen beschränkt sich auf solche Schulen, die das Land Rheinland-Pfalz durch finanzielle Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten unmittelbar fördert; sie erstreckt sich deshalb nicht auf den Besuch einer Privatschule in Nordrhein-Westfalen (hier: heilpädagogische Waldorfschule). 2. Die Beförderungssorge der Landkreise und kreisfreien Städte für Sonderschüler bezieht sich auf die Schule, die von der Schulbehörde im konkreten Fall festgelegt worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11888/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SchulG |
| Schlagworte: | Schulrecht, Schülerbeförderung, Grundschule, Hauptschule, Schulbezirk, Zuweisung, zugewiesene Schule, Schülerbeförderung, Kostenübernahme |
| Stichwort: | zugewiesene Schule |
| Leitsatz: | 1. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten auferlegte Sorge für die Beförderung der Schüler zu den Grund-, Haupt- und Sonderschulen bezieht sich auf die von ihnen tatsächlich besuchte Schule (§ 56 Abs. 1 Satz 1 SchulG). 2. Dies ist für Grund- und Hauptschüler entweder die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen (§ 50 Abs. 2 Satz 1 SchulG), oder diejenige Schule, der sie von der Schulbehörde aus wichtigem Grund zugewiesen worden sind (§ 50 Abs. 2 Satz 2 SchulG). 3. Die Träger der Schülerbeförderung sind an die Entscheidungen der Schulbehörde gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 SchulG gebunden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11232/03.OVG | |
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