JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
| Rechtsgebiete: | AAÜG, RAnglG, EinigVtr, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2, IngV |
| Schlagworte: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - Diplom-Chemiker |
| Stichwort: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz |
| Leitsatz: | 1. Der Senat verbleibt nach nochmaliger Sachprüfung bei der vom ihm vertretenen Rechtsauffassung (vgl BSG vom 12.6.2001 - B 4 RA 107/00 R), nach der die Angehörigen der Berufsgruppe der Diplom-Chemiker nicht zugleich einer der Berufsgruppen im Sinne des § 1 Abs 1 der ZAVtIVDBest 2, insbesondere auch nicht den Ingenieuren, zuzurechnen sind. 2. Für das Verständnis der Begriffe der ZAVtIVDBest 2 ist maßgeblich auf das Sprachverständnis der DDR bei Schließung der Versorgungssysteme, faktisch am 30.6.1990, abzustellen (Fortführung von BSG vom 7.9.2006 - B 4 RA 39/05 R). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RS 25/07 R | |
| Rechtsgebiete: | AAÜG, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2, IngV |
| Schlagworte: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche und sachliche Voraussetzung - Ingenieur - DiplomLandwirt - Diplom-Agraringenieur - Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft - postgraduales Studium |
| Stichwort: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz |
| Leitsatz: | 1. Die persönliche Voraussetzung des fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllen nur solche Ingenieure, denen der Titel aufgrund eines (ingenieur-)technischen Hoch- oder Fachschulstudiums zuerkannt worden ist. 2. Die aufgrund eines postgradualen Studiengangs verliehene Zusatzbezeichnung "Fachingenieur" genügt diesen Anforderungen nicht. 3. Die aufgrund eines agrarwissenschaftlichen Studiums verliehene Berufsbezeichnung "Diplom-Landwirt" bzw. "Diplom-Agraringenieur" entspricht der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" iS des § 1 Abs 1 der ZAVtIVDBest 2 nicht. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RS 17/07 R | |
| Rechtsgebiete: | AAÜG, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2, EinigVtr, SGG |
| Schlagworte: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche und sachliche Voraussetzung - Diplom-Physiker - Konstrukteur |
| Stichwort: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz |
| Leitsatz: | 1. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Konstrukteur" zu führen, setzt voraus, dass der Beschäftigte eine Fachschul- oder Hochschulausbildung durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat. 2. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Konstrukteur zu führen, wurde nicht staatlich verliehen sondern war durch die Wahrnehmung einer konkreten Arbeitsaufgabe in dem Arbeitsbereich "Konstruktion" bestimmt. Die in Arbeitsverträgen, Arbeitsbüchern und Sozialversicherungsausweisen aufgenommenen Berufsbezeichnungen haben insoweit indizielle Wirkung. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RS 1/06 R | |
| Rechtsgebiete: | AAÜG, RAnglG, EinigVtr, ZAVtIV, ZAVtIVDBest, ProjektierungsV, BeschGlRLAnO, GG |
| Schlagworte: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, betriebliche Voraussetzung, Projektionsbetrieb, GmbH, Neueinbeziehungsverbot, Analogieverbot |
| Stichwort: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz |
| Leitsatz: | 1. Ein in der DDR in der Rechtsform einer GmbH geführter Betrieb kann die betriebliche Voraussetzung iS des Rechts der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllt haben, sofern es sich dem Betriebszweck nach um einen der im Versorgungsrecht abschließend benannten Betriebe gehandelt hat, die den volkseigenen Produktionsbetrieben der Industrie und des Bauwesens gleichgestellt wurden. 2. Die im Versorgungsrecht nicht benannten Projektierungsbüros waren in der DDR nicht identisch mit den ausdrücklich gleichgestellten Konstruktionsbüros. Einer Einbeziehung von Projektierungsbüros durch eine den Text des Versorgungsrechts erweiternde Auslegung steht das aus dem Neueinbeziehungsverbot des Einigungsvertrages folgende Analogieverbot entgegen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 41/05 R | |
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