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Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 RS 25/07 R vom 18.10.2007

Rechtsgebiete:AAÜG, RAnglG, EinigVtr, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2, IngV
Schlagworte:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - Diplom-Chemiker
Stichwort:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Leitsatz:1. Der Senat verbleibt nach nochmaliger Sachprüfung bei der vom ihm vertretenen Rechtsauffassung (vgl BSG vom 12.6.2001 - B 4 RA 107/00 R), nach der die Angehörigen der Berufsgruppe der Diplom-Chemiker nicht zugleich einer der Berufsgruppen im Sinne des § 1 Abs 1 der ZAVtIVDBest 2, insbesondere auch nicht den Ingenieuren, zuzurechnen sind.

2. Für das Verständnis der Begriffe der ZAVtIVDBest 2 ist maßgeblich auf das Sprachverständnis der DDR bei Schließung der Versorgungssysteme, faktisch am 30.6.1990, abzustellen (Fortführung von BSG vom 7.9.2006 - B 4 RA 39/05 R).
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RS 25/07 R



BSG – Urteil, B 4 RS 17/07 R vom 18.10.2007

Rechtsgebiete:AAÜG, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2, IngV
Schlagworte:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche und sachliche Voraussetzung - Ingenieur - DiplomLandwirt - Diplom-Agraringenieur - Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft - postgraduales Studium
Stichwort:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Leitsatz:1. Die persönliche Voraussetzung des fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllen nur solche Ingenieure, denen der Titel aufgrund eines (ingenieur-)technischen Hoch- oder Fachschulstudiums zuerkannt worden ist.

2. Die aufgrund eines postgradualen Studiengangs verliehene Zusatzbezeichnung "Fachingenieur" genügt diesen Anforderungen nicht.

3. Die aufgrund eines agrarwissenschaftlichen Studiums verliehene Berufsbezeichnung "Diplom-Landwirt" bzw. "Diplom-Agraringenieur" entspricht der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" iS des § 1 Abs 1 der ZAVtIVDBest 2 nicht.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RS 17/07 R

BSG – Urteil, B 4 RS 1/06 R vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:AAÜG, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2, EinigVtr, SGG
Schlagworte:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche und sachliche Voraussetzung - Diplom-Physiker - Konstrukteur
Stichwort:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Leitsatz:1. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Konstrukteur" zu führen, setzt voraus, dass der Beschäftigte eine Fachschul- oder Hochschulausbildung durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat.

2. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Konstrukteur zu führen, wurde nicht staatlich verliehen sondern war durch die Wahrnehmung einer konkreten Arbeitsaufgabe in dem Arbeitsbereich "Konstruktion" bestimmt. Die in Arbeitsverträgen, Arbeitsbüchern und Sozialversicherungsausweisen aufgenommenen Berufsbezeichnungen haben insoweit indizielle Wirkung.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RS 1/06 R

BSG – Urteil, B 4 RA 41/05 R vom 07.09.2006

Rechtsgebiete:AAÜG, RAnglG, EinigVtr, ZAVtIV, ZAVtIVDBest, ProjektierungsV, BeschGlRLAnO, GG
Schlagworte:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, betriebliche Voraussetzung, Projektionsbetrieb, GmbH, Neueinbeziehungsverbot, Analogieverbot
Stichwort:Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Leitsatz:1. Ein in der DDR in der Rechtsform einer GmbH geführter Betrieb kann die betriebliche Voraussetzung iS des Rechts der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllt haben, sofern es sich dem Betriebszweck nach um einen der im Versorgungsrecht abschließend benannten Betriebe gehandelt hat, die den volkseigenen Produktionsbetrieben der Industrie und des Bauwesens gleichgestellt wurden.

2. Die im Versorgungsrecht nicht benannten Projektierungsbüros waren in der DDR nicht identisch mit den ausdrücklich gleichgestellten Konstruktionsbüros. Einer Einbeziehung von Projektierungsbüros durch eine den Text des Versorgungsrechts erweiternde Auslegung steht das aus dem Neueinbeziehungsverbot des Einigungsvertrages folgende Analogieverbot entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 41/05 R


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