Für das Eilverfahren kann offen bleiben, ob und für welche Zeitspanne Art. 7 Abs. 1 ARB 1/080 eine ordnungsgemäße Beschäftigung des "stammberechtigten" türkischen Arbeitnehmers verlangt und wann Arbeitslosigkeit seine Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt entfallen lässt.
Die auf Dauer angelegte Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit lässt das aufgrund Familiennachzugs erworbene assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 jedenfalls nach seiner - mit Ablauf der 3-Jahresfrist des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 eintretenden - Verselbständigung entfallen.