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Zugehörigkeit einer GmbH-Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen

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BFH – Urteil, X R 32/05 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage - Zugehörigkeit einer GmbH-Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen - Gewinnverwirklichung im Rahmen einer Betriebsaufgabe - Unentgeltlich überlassenes Nutzungsrecht ist kein einlagefähiges Wirtschaftsgut
Stichwort:Zugehörigkeit einer GmbH-Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen
Leitsatz:Maßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage ist, dass dem nutzenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die sonstigen Faktoren, welche sich im Geschäftswert niederschlagen, auf einer vertraglichen Grundlage überlassen werden, die Nutzung auf Dauer angelegt ist und gegen den Rechtsträger des nutzenden Unternehmens kein Rechtsanspruch auf Rückgabe dieser Wirtschaftsgüter besteht.
Volltext: BFH - Urteil, X R 32/05




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