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Zugehörigkeit der auf einem Anderkonto eingehenden Zahlungen zum Schuldnervermögen

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, IX ZR 192/07 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Zugehörigkeit der auf einem Anderkonto eingehenden Zahlungen zum Schuldnervermögen, Eröffnung eines Anderkontos als "Treuhänderin im vereinfachten Insolvenzverfahren"
Stichwort:Zugehörigkeit der auf einem Anderkonto eingehenden Zahlungen zum Schuldnervermögen
Leitsatz:Zahlungen, die auf einem von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingerichtetes Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu.
Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 192/07




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