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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 B 24.07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:UIG
Schlagworte:Umweltinformationen, Emissionshandelsrecht, Zugangsanspruch, in-formationspflichtige Stelle, Negativdefinition, Tätigkeit oberster Bundesbehörden im Rahmen der Gesetzgebung, (keine) Informationspflicht nach Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens, amtliche Informationen zum Gesetzesvollzug, Ablehnungsgründe, Vertraulichkeit der Beratungen, nachteilige Auswirkungen, einzelfallbezogene Prüfung, Schutz interner Mitteilungen, Abwägung
Stichwort:Zugangsanspruch
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG erstreckt sich nicht auf amtliche Informationen, die die gesetzesvorbereitende Tätigkeit der Bundesministerien betreffen (hier: Informationen zum Erlass des Zuteilungsgesetzes 2007). Als oberste Bundesbehörden gehören die Bundesministerien insoweit auch nach Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens nicht zu den informationspflichtigen Stellen.

2. Der Ablehnungsgrund der Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen greift nur dann ein, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bei Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Beratungsvorgänge vorliegen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 24.07




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