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Zugang eines gekündigten Wahlbewerbers zum Betrieb Wählbarkeit eines gekündigten Wahlbewerbers

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 53/02 vom 06.05.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Zugang eines gekündigten Wahlbewerbers zum Betrieb Wählbarkeit eines gekündigten Wahlbewerbers
Stichwort:Zugang eines gekündigten Wahlbewerbers zum Betrieb Wählbarkeit eines gekündigten Wahlbewerbers
Leitsatz:Ein gekündigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt ist und der nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erhoben hat, bleibt trotz fehlender aktiver Wahlberechtigung gleichwohl zum Betriebsrat wählbar.

Er ist berechtigt, zum Zwecke der Wahlwerbung den Betrieb zumindest zeitweise zu betreten.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 53/02




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