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Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 246/04 vom 15.12.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde, Zugangsvereitelung
Stichwort:Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde
Leitsatz:1. Auf eine Zugangsvereitelung einer Kündigungserklärung kann sich der Kündigende nur berufen, wenn er unmittelbar nach Kenntnis des gescheiterten Zugangs einen erneuten Zustellungsversuch unternimmt.

2. Bei einer Zugangsvereitelung einer Kündigungserklärung muss der Kündigende beweisen, dass die gescheiterte Übermittlung auf ein Verhalten des Adressaten zurückzuführen ist. Dies setzt den Nachweis voraus, dass der Adressat von einer unmittelbar bevorstehenden Kündigung Kenntnis hat.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 246/04




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