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Zugabe

Entscheidungen der Gerichte

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4587/08 vom 02.07.2009

1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept eingereicht wird, einen Bonus von 2,50 ¤, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gemäß § 4 Nr. 1 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von 9,30 ¤, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gemäß § 7 Abs. 1 HWG i. V. m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 225/06 vom 19.02.2009

Auf den Internet-Versandhandel von DocMorris ist nach dem Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht als Recht des Ortes anzuwenden, auf den die geschäftliche Tätigkeit dieser Internet-Apotheke ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf den deutschen Markt ergibt sich daraus, dass das Angebot in deutscher Sprache und an deutsche Kunden erfolgt sowie daraus, dass Medikamente vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen sind, und dass die Abrechnung mit deutschen Krankenkassen erfolgt.

Die Arzneimittelpreisverordnung stellt zwingendes öffentliches Recht im Sinne von Art. 34 EGBGB dar. Der niederländische Anbieter DocMorris ist daher verpflichtet, die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften bei einem Vertrieb nach Deutschland einzuhalten.

Das "Bonus-Modell" des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen § 78 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1,3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 83/08 vom 20.03.2008

1. Bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern können pädagogische Wertungen mit einfließen.

2. Die Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich ist nicht ohne Weiteres auf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Sekundarbereich I der Schulen zu übertragen.

OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 11/07 vom 10.01.2008

a) Eine Rüge im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB muss erkennen lassen, dass von der Vergabestelle die Beseitigung des angesprochenen Vergaberechtsfehlers gefordert wird.

b) "Nachgeschobene" Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer dem Vergabesenat geltend gemacht wird. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 127/06 vom 11.10.2007

1. Mit der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" i.S. des § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderungen dieser Vorschrift durch die 14. AMG Novelle zum Ausdruck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im üblichen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.

3. Ein Bestellformular, mit dem Ärzte bei einer Apotheke verlängerte Rezepturen ordern können, erfüllt jedenfalls dann den grundsätzlich weit zu verstehenden Begriff der Werbung i.S. des § 3a HWG, wenn dort konkrete Bestellanreize (hier: Lieferung von 8 Dosen ohne Berechnung) gegeben werden.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 3231/00 vom 20.09.2007

1) Enthält ein Lizenzpatent sowohl Verfahrensansprüche (Ansprüche 1-15) als auch einen Anspruch 16 betreffend eine Anlage zur Durchführung der Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 15, ist das Vorliegen einer "Vertragsanlage" iSd Lizensvertrages anhand der Merkmale des Vorrichtungsanspruchs zu prüfen.

2) Zur Frage, ob nach einem Lizenzvertrag die ursprüngliche Fassung des Lizenzschutzrechtes oder - wie vorliegend - eine spätere beschränkte Fassung maßgeblich sein soll.

3) Ist eine im Verlaufe des früheren Verfahrens geforderte Vorlage einer mit der Plannummer genau bezeichneten Unterlage (hier: Fließbild einer Müllverbrennungsanlage) durch den Prozessgegner erfolgt, reicht es für eine Anordnung der Vorlage weiterer Anlagen nicht aus, zu behaupten, es existierten weitere Fassungen mit Eingangs- und Genehmigungsstempeln einer Behörde, wenn hierfür nicht ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit vorhanden ist (vgl. BGH X ZR 114/03 v, 1.8.2006 - Restschadstoffentfernung - S.22).

4) Zur Funktion eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen hinsichtlich des Verständnisses einzelner Merkmale eines Anspruches (alleinige Feststellung von Tatsachen oder "wertende" Begutachtung aus sachverständiger Sicht).

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 12/07.Z vom 04.04.2007

Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie sind jedenfalls dann nicht beihilfefähig, wenn die Erkrankung auch mit Methoden der Schulmedizin behandelt werden kann.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 5300/06 vom 22.03.2007

1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept eingereicht wird, einen Bonus von 2,50 ¤, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gemäß § 4 Nr. 1 UWG unlauter.

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von 9,30 ¤, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gemäß § 7 Abs. 1 HWG i. V. m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 108/06 vom 01.02.2007

Ermöglicht die Ankündigung eines Gewinnspiels im Rahmen eines Fernsehspots noch nicht die Teilnahme an dem Gewinnspiel, reicht zur Erfüllung der Informationspflichten ein Hinweis auf eine leicht zugängliche Informationsquelle wie "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" grundsätzlich aus.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 256/05 vom 02.11.2006

1. Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).

2. Zur Irreführung durch eine Internet-Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot.

3. Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn einer Preisangabe im Internet kein Link mit einem angebotserklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet ist, sondern der Werbende mit einem Button "Jetzt anmelden" dem Verkehr gegenüber zum Ausdruck bringt, dass der Werbung aus seiner Sicht alle wesentlichen, für eine Bestellentscheidung des Verbrauchers relevanten Umstände bereits originär zu entnehmen sind.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 73/06 vom 19.10.2006

1. Das Versprechen einer Geld-zurück-Garantie für den Fall, dass dem Verbraucher ein Erfrischungsgetränk nicht schmeckt, ist eine Verkaufsfördermaßnahme i. S. v. § 4 Nr. 4 UWG.

2. Es verstößt gegen § 4 Nr. 4 UWG, wenn die Bedingungen der Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie nur auf der Innenseite des Etiketts abgedruckt sind und wenn in einem TV-Spot gar kein Hinweis bezüglich der Bedingungen erfolgt.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3848/06 vom 14.09.2006

Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG kann grundsätzlich jeder Vorteil sein, den der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung seinen Kunden für den Fall des Bezugs der Ware bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung zusätzlich in Aussicht stellt.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 2294/06 vom 22.06.2006

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters betreffend
Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen enthaltenen Klauseln

- "Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird."

- "Mit Beendigung des Vertrags verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, O. hat den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen gekündigt oder der Kunde hat den Vertrag aus von O. zu vertretenden Gründen gekündigt."

- "Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt."

halten einer AGB-Inhaltskontrolle nicht stand und sind unwirksam.

BGH – Urteil, III ZR 346/04 vom 13.10.2005

Der Anlagenbetreiber haftet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG Dritten für alle (physikalischen und chemischen) Wirkungen der von einer Rohrleitungsanlage ausgegangenen Flüssigkeiten, auch soweit der Schaden auf der Beschaffenheit des Transportguts beruht (hier: Schäden durch Aushärten eines dem Wasser beigefügten Spezialbindemittels).

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 16/05 vom 26.08.2005

Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 224/04 vom 04.08.2005

1. Eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Wertreklame, in der die Gewährung von Zugaben bei der sukzessiven Abnahme bestimmter Warenmengen versprochen wird, ist nicht generell wettbewerbswidrig.

2. Eine Werbeaktion, bei der für den Kauf von 25 Schokoladenriegeln während eines längeren Zeitraums ein bei amazon.de einzulösender Gutschein über 5 ¤ als Prämie versprochen wird, ist, auch wenn sich die Aktion (auch) gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, nicht geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 25/05 vom 23.06.2005

Wird in einem Nebenangebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, statt der im Leistungsverzeichnis des Hauptangebots vorgesehenen Herstellung einer neuen Asphalttragschicht unter Mitverwendung von Asphaltgranulat bis max. 30 % eine Beimischung von 70 % angeboten, wobei das Asphaltgranulat ausschließlich aus den Trag und Bindeschichten der alten, aufzubrechenden Fahrbahn gewonnen werden sollte und den Vertragsparteien die Qualität des Altasphalts nicht bekannt war, und stellt sich später während der Bauausführung heraus, dass das Ausbaumaterial nur wie im Hauptangebot vorgesehen zu verwenden ist, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung der Mehrkosten zu, die sich aus dem Leistungsverzeichnis zum Hauptangebot ergeben. Denn in diesem Fall durfte der Auftraggeber das Angebot nur so verstehen, dass der Auftragnehmer das Asphaltgranulat der alten Fahrbahn (lediglich) so weit wie tatsächlich möglich wiederverwenden wollte, um so den im Leistungsverzeichnis des Hauptangebots angebotenen Einheitspreis zu reduzieren.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 8.04 vom 15.06.2005

1. Eine Bindung an eine Klagerücknahmeerklärung tritt nicht ein, wenn sie für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 33.95 - Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3).

2. Fischzucht unterliegt nicht der Abwasserabgabe, wenn sie in einem Gewässer betrieben wird.

3. Die ein Gewässer kennzeichnende Verbindung zum natürlichen Wasserhaushalt wird durch eine im Durchflussprinzip betriebene Fischzuchtanlage, die die natürliche Gewässerfunktion unter Verwendung technischer Anlagen intensiv nutzt, grundsätzlich nicht unterbrochen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 24/05 vom 12.05.2005

1. Nicht jede Werbung, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche wendet, ist geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen.

2. Eine gezielt an Kinder gerichtete Wertreklame, die bestimmte Prämien im Rahmen einer Sammelaktion verspricht, ist nicht generell unzulässig.

3. Für die Beurteilung, ob eine Sammelaktion die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, die mit ihrem Taschengeld in gewissem Umfang selbst wirtschaften, ist die Transparenz des Angebots einschließlich der Werthaltigkeit der versprochenen Zugaben von erheblicher Bedeutung.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 173/04 vom 24.02.2005

Bei dem Transparenzgebot im Verbraucherinteresse im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG geht es um die Unterrichtung darüber, unter welchen Umständen der Adressat einer Verkaufsförderungsmaßnahme diese wahrnehmen kann. Die Vorschrift betrifft damit auch die Art und Weise der Informationsvermittlung, in der Werbung dürfen Informationen nicht versteckt oder missverständlich ausgedrückt werden (vgl. dazu auch § 1 Abs. 6 PAngV sowie die Grundsätze zur Blickfangwerbung gemäß § 5 UWG).

Nach diesen Grundsätzen ist es nicht zu beanstanden, wenn in einem Prospekt für den Abschluss eines DSL-Internetzugangsvertrages auf der Titelseite die Angabe "Schnurlos-Tastatur für 0.- ¤" mit einem derselben Seite angebrachten Sternchenvermerk zwar nicht erläutert wird, dort aber auf die Seite des Prospekts verwiesen wird, auf der die angekündigten "Vorteilspakete" zum Vertragsabschluss im einzelnen dargestellt sind und die Angabe auf der Titelseite zu einer erkennbar nur auszugsweise dargestellten Vorankündigung der im Innenteil des Prospekts erläuterten Vorteilspakete gehört.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 39/04 vom 10.02.2005

1. Mit dem Angebot eines 10-wöchigen Probeabonnements für eine Zeitschrift, welches den Preis der Einzelhefte um über 40 % unterschreitet, und einer CD "Schlager-Schätzchen" als kostenlose Zugabe verletzt ein Zeitschriftenverlag seine vertraglichen Leistungstreue- und Rücksichtnahmepflichten aus der vereinbarten Preisbindung gegenüber den Zeitschriftenhändlern. Soweit die Preisbindung über den Presse-Grossisten an den Zeitschriftenhändler weitergegeben worden ist, besteht ein Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

2. Außerdem verstößt ein solches Probeabonnement gegen §§ 3, 4 Nr.10 UWG i.V.m. den "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" ( Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 5 U 181/03 "Probeabonnement" , veröff. in MD 04, 990 )

LAG-MUENCHEN – Urteil, 9 Sa 95/04 vom 18.08.2004

Voraussetzung für einen Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 49 BAT, § 5 Abs. 1 S. 1 Ziff 2 UrlV ist, dass der Angestellte überwiegend mit tatsächlich infektiösem Material arbeitet. Eine Arbeit mit einem möglicherweise infektiösem Material ist nicht ausreichend.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 181/03 vom 09.07.2004

1. Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg OLGRep 04, 35 - 13 Hefte Stern und OLG Hamburg MD 04, 156 - Mini-Abo).

2. Ein Verstoß gegen die vom Bundeskartellamt genehmigten "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" kann sich gleichzeitig als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG a.F. darstellen (Fortführung der unter Ziff. 1 genannten Rechtsprechung des Senats).

3. Die mit dem Remissionsrecht im Presse-Vertrieb einhergehenden Eingriffs- und Direktionsrechte der Verlage rechtfertigen keine treuwidrig herbeigeführten Verschiebungen im Verhältnis zwischen Einzel- und Abonnementvertrieb.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 539/03 vom 20.04.2004

1. Eine den Sozialplan ergänzende, am gleichen Tag geschlossene Betriebsvereinbarung, die weitere Ansprüche (hier: Qualifizierungsmaßnahme und zusätzliche Abfindung) der von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter zum Gegenstand hat, ist Bestandteil des nach § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG geschlossenen Sozialplans.

2. Der in § 75 Abs. 1 BetrVG statuierte Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, in einem Sozialplan die Zahlung einer Abfindung an entlassene Arbeitnehmer von einem Klageverzicht derselben abhängig zu machen (im Anschluss an: BAG, Urt. v. 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 -, BAGE 44, 364).

3. Dieses Verknüpfungsverbot von Sozialplanabfindung und Klageverzicht gilt auch dann, wenn in einem Sozialplan lediglich die Zahlung eines Teils der Abfindung von einem Klageverzicht abhängig gemacht wird und der übrige Teil der Abfindung bedingungslos an gekündigte Mitarbeiter gezahlt wird.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 2.03 vom 06.11.2003

Die Verbringung zur Verwertung bestimmter Abfälle der Gelben Liste unterliegt einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Klage gegen einen Einwand der zuständigen deutschen Behörde muss deshalb auf deren Verpflichtung gerichtet sein, der Verbringung der Abfälle zuzustimmen.

Solange gemeinschaftsweit einheitliche Heizwertkriterien oder Konkretisierungen des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs der energetischen Verwertung fehlen, muss die Frage, ob eine Abfallverbrennung im Sinne der EG-AbfVerbrVO als Verwertungsverfahren einzustufen ist, anhand des Merkmals der Hauptverwendung als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung im Einzelfall geklärt werden.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 48/03 vom 06.11.2003

Bewirbt ein Internethändler Geräte der Unterhaltungselektronik mit der Angabe "Top Tagespreis" und kann man den Preis erst durch Anklicken dieser Worte in Erfahrung bringen, liegt ein Verstoß gegen die PreisangabenVO vor.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 167/02 vom 23.10.2003

1. Das Verletzungsgericht ist an die Eintragung der Marke "Salatfix" für Essig, verzehrfertig zubereitete Salatsoßen und Gewürze in flüssiger Form gebunden. Eine Aussetzung des Verletzungverfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, da der gegen diese Marke gerichtete Löschungsantrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

2. Die Inhaberin der im Jahre 1997 eingetragenen Marke "Salatfix" kann die Unterlassung der Benutzung dieses Zeichens von einer Verwenderin verlangen, die bereits seit 1969 Salatsoßen unter dem Namen "Salatfix" vertreibt. Der Unterlassungsanspruch ist nicht verwirkt.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 145/02 vom 31.07.2003

1. Die Internet-Domain "eltern-online.de" für ein Internetportal, das "allen mit dem Begriff eltern-online in Zusammenhang stehenden Branchen, Firmen und Personen kostenlose Eintragungen in Rubriken" ermöglichen soll, verletzt die älteren Rechte am Werktitel der Zeitschrift ELTERN.

2. Zur rechtserhaltenden Benutzung der Marke ELTERN für die Waren "Papier und Pappe" (nicht durch Werbeständer für die Zeitschrift ELTERN aus Papier bzw. Pappe), für "Fotografien" (nicht durch Werbefotos für die Zeitschrift), für "Schreibwaren und Textilien für gewerbliche Zwecke" (bejaht: durch ELTERN-Kugelschreiber bzw. ELTERN-T-Shirts) und für das "Verlagswesen" (bejaht: durch die Zeitschrift ELTERN).

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 85/02 vom 27.02.2003

1. Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat.

2. In einem derartigen Fall können sich eine Vielzahl positiver Forderungsverletzungen von Individualverträgen, durch die das preisbindende Unternehmen nachhaltig in das wettbewerbliche Marktgeschehen eingreift und die Gleichgewichtslage zwischen Einzelverkauf und Abonnementvertrieb zu seinen Gunsten verschiebt, gleichzeitig als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG darstellen (im Anschluss an OLG Hamburg WRP 88, 114, 116 - Bestatterwerbung).

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 26/02 vom 05.12.2002

Auch nach Wegfall von Zugabeverordnung und Rabattgesetz können Zugaben unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens zu beanstanden sein. Dies gilt namentlich, wenn sich das Angebot in erster Linie an Kinder und Jugendliche und damit besonders schutzbedürftige Personengruppen richtet.

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