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Zuflussprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 AS 70/07 R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB II, Alg II-V
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip - nachträgliche letzte Krankengeldzahlung - laufende Einnahme - keine Regelungslücke durch fehlende Härteregelung
Stichwort:Zuflussprinzip
Leitsatz:Fließt die letzte Krankengeldzahlung in einer Reihe kontinuierlicher Zahlungen erst im Monat nach der Fälligkeit zu, so ist das Krankengeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als laufende Leistung im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 70/07 R



BSG – Urteil, B 4 AS 57/07 R vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:SGG, SGB II, Alg II-V
Schlagworte:sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Zinsgutschrift aus Schonvermögen - Zuflussprinzip - kein vollständiger Wegfall der Hilfebedürftigkeit - Aufrechterhaltung Sozialversicherungsschutz - kein Anspruch auf Verteilung der Einnahme auf angemessenen Zeitraum - keine Absetzung von Zinseinnahmen
Stichwort:Zuflussprinzip
Leitsatz:1. Zinsgutschriften aus Sparguthaben sind Einnahmen in Geld und als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen, wenn sie diesem nach Antragstellung zugeflossen sind. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt.

2. Entfällt durch die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme die Bedürftigkeit des Hilfebedürftigen und Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers im Zuflussmonat nicht in vollem Umfang, besteht kein Anspruch auf Verteilung der einmaligen Einnahme auf künftige Zeiträume.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 57/07 R

BSG – Urteil, B 7/7a AL 40/06 R vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:SGB III
Schlagworte:Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte - Lohnverzicht wegen Arbeitsplatzsicherung -Bemessungsentgelt - Zuflussprinzip
Stichwort:Zuflussprinzip
Leitsatz:Bestand beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis ein vom Arbeitgeber nicht erfüllter Anspruch auf volles Arbeitsentgelt, so kann ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld nicht unter Annahme eines Härtefalls darauf gestützt werden, dass zum Bemessungszeitraum auch Zeiten heranzuziehen sind, in denen der Arbeitgeber noch volles Arbeitsentgelt gezahlt hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 7/7a AL 40/06 R

BSG – Beschluss, B 11b AS 17/06 B vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:SGB X, Alg II-V, SGB II
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, Ermächtigungskonformität
Stichwort:Zuflussprinzip
Leitsatz:Die monatsweise Berücksichtigung von laufenden Einnahmen beim Arbeitslosengeld II verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies gilt auch bei Aufhebung und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen.
Volltext: BSG - Beschluss, B 11b AS 17/06 B


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