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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZufluss nach Antragstellung 

Zufluss nach Antragstellung

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 14 AS 26/07 R vom 30.07.2008

Bei der Berechnung der Alg II-Leistung ist als Einkommen grundsätzlich alles zu berücksichtigen, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält; Vermögen ist alles, was er vor Antragstellung bereits hatte. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.

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