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Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2225/08 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:GG, StPO
Stichwort:Zufallsfund
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2225/08



BGH – Urteil, 2 StR 302/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BRAO, StGB, StPO
Stichwort:Zufallsfund
Leitsatz:1. In einem Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger stehen weder § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO noch § 148 Abs. 1 StPO der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben des beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten entgegen.

2. Ein Mandatsverhältnis begründet keine Straffreiheit für persönliche Schmähungen Dritter, die ein Strafverteidiger gegenüber seinem Mandanten äußert.
Volltext: BGH - Urteil, 2 StR 302/08

BFH – Urteil, VII R 47/07 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Bankgeheimnis - bankinternes Aufwandskonto - Bankenprüfung - Depot - Ermittlungsbefugnis - hinreichender Anlass - Kontrollmitteilung - legitimationsgeprüftes Konto - Rasterfahndung
Stichwort:Zufallsfund
Leitsatz:1. Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig. Aus § 30a Abs. 1 AO ergibt sich keine weitergehende Auswertungsbeschränkung "im Bankenbereich".

2. Ein bankinternes Aufwandskonto ist kein legitimationsgeprüftes Konto i.S. des § 154 Abs. 2 AO. Buchungsbelege zu diesem Konto, die ein legitimationsgeprüftes Konto oder Depot betreffen, fallen gleichwohl unter den Schutz des § 30a Abs. 3 Satz 2 AO, weil sie notwendigerweise auch zu diesem Kundenkonto gehören.

3. § 30a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung keine "Sperrwirkung", wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilung besteht (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

4. "Hinreichend veranlasst" ist eine Kontrollmitteilung dann, wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben oder eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung erkennen lassen, die --mehr als es bei Kapitaleinkünften aus bei Banken geführten Konten und Depots stets zu besorgen ist-- dazu verlockt, solche Einkünfte dem FA zu verschweigen, wenn also eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Entdeckung unbekannter Steuerfälle besteht.

5. Der hinreichende Anlass für die "Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse" muss sich anhand der konkreten Ermittlungen im Einzelfall und der in vergleichbaren Prüfsituationen gewonnenen verallgemeinerungsfähigen Erkenntnisse nachvollziehbar ergeben.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 47/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 13 U 5/07 vom 04.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, VermG
Stichwort:Zufallsfund
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 13 U 5/07


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