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Zügigkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 569/08 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:VwGO, NSchulG, NSchG, VO-SEP, ZPO
Schlagworte:Aufnahmekapazität, Gesamtschule, Klassenbildungserlass, Raumsituation, Zügigkeit
Stichwort:Zügigkeit
Leitsatz:1. Der Zulassungsanspruch eines Schülers zu einer Gesamtschule findet seine Grenzen an der Aufnahmekapazität der Schule.

2. Die Aufnahmekapazität spiegelt sich im Klassenbildungserlass wider; die dort geregelte Klassenstärke ist Ausfluss pädagogischer Erfahrungswerte, bei welcher Klassenstärke der schulische Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann.

3. Die Raumsituation als Voraussetzung der sächlichen Kapazität wird durch die Festlegung der Zügigkeit durch den Schulträger bestimmt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 569/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 601/07 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:NSchG, VO-SEP
Schlagworte:Aufnahmeausschuss, Aufnahmebeschränkungen, Aufnahmekapazität, Gesamtkonferenz, Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule, Klassenstärke, Leistungskriterien, Losverfahren, Raumprogramm, Schulträger, Zügigkeit
Stichwort:Zügigkeit
Leitsatz:1. Im Rahmen der Abwandlung des einfachen Losverfahrens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Integrierte Gesamtschule nach Leistungsgesichtspunkten gemäß § 59 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 NSchG oblag nach der bis zum 31. Juli 2007 geltenden Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes der Gesamtkonferenz auch die Festlegung, nach welchen Leistungsmerkmalen im Einzelnen differenziert werden soll.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zugangsanspruch seine Grenze an der Kapazitätserschöpfung der Schule findet (hier: offengelassen).

3. Die Kapazitätsgrenze ist allein nach objektiven Kriterien zu bestimmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 601/07

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 583/00 vom 28.08.2002

Rechtsgebiete:BauGB-1987, BauGB, ThürKO
Schlagworte:Vorhaben, sanierungsrechtliche Genehmigung, Sanierungsgebiet, Festsetzung, Satzung, Abgrenzung, Unbestimmtheit, Randbereich, Bezeichnung, Nichtigkeit, Formvorschrift, Ausfertigung, Ausfertigungsmangel, Verfahrensvorschrift, Heilung, Rückwirkung, Abwägung, Abschlusserklärung, Rechtsvorgänge, Einschränkung, Bescheid, Hinweis, Genehmigungsbedürftigkeit, Genehmigungspflicht, Genehmigungserfordernis, genehmigungspflichtige Vorhaben, Sanierungsvermerk, Versagung, Durchführung, Erschwerung, Zuwiderlaufen, Sanierungsziele, Konkretisierung, Zügigkeit, vorbereitende Untersuchungen, Rahmenplan, Grünzug, Bebauungsplan, private Grünfläche, verzögerte Festschreibung, Sanierungsbebauungsplan, Bebauungsplanverfahren, planerische Absicherung, Verzögerung
Stichwort:Zügigkeit
Leitsatz:Erklärt die Gemeinde die Sanierung für ein einzelnes Grundstück nach § 163 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB als abgeschlossen, entfällt damit nach § 163 Abs. 3 BauGB (in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) nur für Rechtsvorgänge die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; die Genehmigungspflicht für (Bau-) Vorhaben bleibt davon unberührt (wie OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7; gegen VG Gera, Urteil vom 14.1.1999 - 4 K 1884/97 G E).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 583/00


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