Eine veterinärpolizeiliche Anordnung, die das Herausangeln von Fischen aus einem gewerblich bewirtschafteten Fangteich (Angelzirkus) nur zuläßt, wenn eine Schonzeit von 2 Monaten seit dem Einsetzen der Zuchtfische eingehalten wurde, kann auf § 16 a, § 1 Satz 2 TierSchG gestützt werden.
Urteil des 3. Senats vom 18. Januar 2000 - BVerwG 3 C 12.99 -
I. VG Koblenz vom 12.10.1995 - Az.: VG 2 K 616/95.KO -
II. OVG Koblenz vom 28.05.1998 - Az.: 12 A 10020/96.OVG -