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zu späte Terminierung der Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 BL 186/01 vom 02.10.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung durch das OLG, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Urlaub des Vorsitzenden, Urlaub des Verteidigers, zu späte Terminierung der Hauptverhandlung
Stichwort:zu späte Terminierung der Hauptverhandlung
Leitsatz:Mit dem Beschleunigungsgebot nicht vereinbar, ist das Abwarten mit dem Beginn der Hauptverhandlung im Hinblick auf den anstehenden Jahresurlaub sowohl des Vorsitzenden als auch des (Wahl-)Verteidigers.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 BL 186/01




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