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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZzu lange Verfahrensdauer 

zu lange Verfahrensdauer

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 56/06 vom 02.03.2006

Wird in einer Haftsache die Hauptverhandlung erst auf einen Termin fast sechs Monate nach Eingang der Akten und der sich zeitnah anschließenden Eröffnung des Hauptverfahrens terminiert, verstößt das in der Regel gegen den Beschleunigungsgrundsatz. Etwas anderes folgt nicht daraus, dass der Termin mit dem Verteidiger abgesprochen ist. Allerdings darf kann durch die Verhinderung des Verteidigers nicht eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten.

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