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Zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB bei der Übernahme von Markenartikeln. Der Anspruch auf Geltendmachung eines Betriebsübergangs ist nicht verwirkt

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LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1861/05 vom 21.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB bei der Übernahme von Markenartikeln. Der Anspruch auf Geltendmachung eines Betriebsübergangs ist nicht verwirkt, wenn im Vorprozess die Unwirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers festgestellt worden ist und der Betriebserwerber nach den vorliegenden Umständen nicht darauf vertrauen durfte, vom Arbeitnehmer nicht mehr in Anspruch genommen zu werden
Stichwort:Zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB bei der Übernahme von Markenartikeln. Der Anspruch auf Geltendmachung eines Betriebsübergangs ist nicht verwirkt
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1861/05




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