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Zu den Voraussetzungen der Unterhaltspflicht von Großeltern

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Beschluss, 2 WF 449/08 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zu den Voraussetzungen der Unterhaltspflicht von Großeltern
Stichwort:Zu den Voraussetzungen der Unterhaltspflicht von Großeltern
Leitsatz:§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern.

Eine Unterhaltspflicht der Großeltern kommt erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist und die ausschließliche Versorgung und Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil in dessen Interesse ausnahmsweise erforderlich ist, so dass eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht erwartet werden kann.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 2 WF 449/08




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