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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 3.98 vom 11.03.1998

Rechtsgebiete:WPflG, EV, VwRehaG, VwVfG
Schlagworte:Zurückstellung, zu den Konsequenzen einer -
Stichwort:zu den Konsequenzen einer -
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Heranziehung zum Grundwehrdienst bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs wegen vorheriger Zurückstellung setzt voraus, daß bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs eine wirksame und vollziehbare Musterungsentscheidung bestanden hat.

2. Musterungsentscheidungen der Wehrbehörden der ehemaligen DDR, die gem. Art. 19 des Einigungsvertrags bestandskräftig geworden sind, können ggf. nach einer erneuten Überprüfungsuntersuchung Grundlage einer Einberufung zum Grundwehrdienst sein.

3. Zur Wirksamkeit einer Musterungsentscheidung, die in der ehemaligen DDR im Interesse eines Leistungssportlers in dessen Abwesenheit allein aufgrund der vorliegenden sportärztlichen Unterlagen ergangen ist.

Urteil des 6. Senats vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 3.98 -

VG Gießen vom 25.02.1997 - Az.: VG 4 E 1538/95 (3) -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.98




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