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Zu den Ansprüchen des Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) wegen eines Fehlers im Verkaufsprospekt

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 14 U 346/02 vom 20.08.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zu den Ansprüchen des Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) wegen eines Fehlers im Verkaufsprospekt, Prospekthaftung
Stichwort:Zu den Ansprüchen des Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) wegen eines Fehlers im Verkaufsprospekt
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 14 U 346/02




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