JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zu- und Abgangsverkehr
| Rechtsgebiete: | VwGO, NKAG, NBauO, BauNVO |
| Schlagworte: | Erreichbarkeitsanforderungen, Gemeinbedarfsfläche Nutzung, bestimmungsgemäße, Straßenausbaubeitrag, Zu- und Abfahrtverbot, Zu- und Abgangsverkehr |
| Stichwort: | Zu- und Abgangsverkehr |
| Leitsatz: | Straßenausbaubeitrag - Erreichbarkeitsanforderungen an ein Grundstück, für das der Bebauungsplan die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Verwaltungen" trifft und für das zur ausgebauten Straße, die die Zweiterschließung bewirkt, ein Zu- und Abfahrtverbot durch Kraftfahrzeuge besteht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 201/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Multiplex-Kino, Kinokomplex, nähere Umgebung, Bahndamm, trennende Wirkung, faktisches Sondergebiet, Einkaufszentrum, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Zweckbestimmung, Art der Nutzung, planerische Entscheidung, künftige Entwicklung, Tankstelle, Autohaus, faktisches Kerngebiet, Vergnügungsstätte, kerngebietstypische Vergnügungsstätte, Anlage für kulturelle Zwecke, kommerzielle Unterhaltung, Lärmbelästigung, Zu- und Abgangsverkehr, wohngebietsverträglich, Fehlentwicklung, Einfügen, Rahmen, Vorbildwirkung, bewältigungsbedürftige Spannungen |
| Stichwort: | Zu- und Abgangsverkehr |
| Leitsatz: | 1. Die in § 34 Abs. 2 BauGB enthaltene Verweisung auf die in der BauNVO bezeichneten Baugebiete erstreckt sich auch auf die in § 11 Abs. 2 Satz 2 aufgeführten sonstigen Sondergebiete. 2. Bei einem Multiplex-Kino mit 8 Kinosälen und 2.150 Plätzen handelt es sich um eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte, die in einem (faktischen) Sondergebiet "Einkaufszentrum" nach der Art der Nutzung nicht zulässig ist. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 853/01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, ThürBO |
| Schlagworte: | Bestattungsinstitut, Trauerhalle, Zu- und Abgangsverkehr, Stellplätze, allgemeines Wohngebiet, faktisch, Gebietsverträglichkeit, Gebietsunruhe, Gemengelage, Rücksichtnahmegebot |
| Stichwort: | Zu- und Abgangsverkehr |
| Leitsatz: | Der Zulässigkeit eines Bestattungsinstituts mit Trauerhalle in einem allgemeinen Wohngebiet. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 817/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BImSchG |
| Schlagworte: | Bauliche Änderung einer Anlage, Nutzungsänderung, Bestandsschutz, unbeplanter Innenbereich, Umgebungsbebauung, Einfügen, Rücksichtnahmegebot, Zu- und Abgangsverkehr, Zumutbarkeitsmaßstab. |
| Stichwort: | Zu- und Abgangsverkehr |
| Leitsatz: | Leitsätze: Erfüllt die bauliche Erweiterung und teilweise Änderung der Nutzung einer Anlage (hier: eines Kur- und Gemeindehauses) innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 Abs. 1 BauGB) den Vorhabenbegriff des § 29 BauGB, so darf die erforderliche Baugenehmigung nur erteilt werden, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB erfüllt sind. Für eine - erleichterte - Zulässigkeit des Vorhabens unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ist kein Raum. Der durch die Nutzung einer baulichen Anlage bedingte Zu- und Abgangsverkehr ist dieser auch dann zuzurechnen, wenn er auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der baulichen Anlage (hier: Vorplatz des Kur- und Gemeindehauses) stattfindet. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des vom Zu- und Abgangsverkehr ausgehenden Lärms ist die Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) weder unmittelbar noch mittelbar als Orientierungshilfe für den Tatrichter anwendbar. Urteil des 4. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - I. VG München vom 03.07.1996 - Az.: VG M 1 K 93.5414 - II. VGH München vom 12.11.1997 - Az.: VGH 1 B 96.2493 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.98 | |
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