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Zonenrandförderung: Selbstbindung der Finanzverwaltung an einschlägige Verwaltungsanweisungen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 27/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:GG, ZRFG
Schlagworte:Zonenrandförderung: Selbstbindung der Finanzverwaltung an einschlägige Verwaltungsanweisungen - betriebsvermögensmäßige Verbindung von Besitz- und Betriebsgesellschaft
Stichwort:Zonenrandförderung: Selbstbindung der Finanzverwaltung an einschlägige Verwaltungsanweisungen
Leitsatz:1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist.

2. Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des BFH-Beschlusses vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164, BStBl II 1993, 723).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 27/06




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