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Zollflugplatzzwang

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BFH – Urteil, VII R 36/06 vom 10.10.2007

Rechtsgebiete:FGO, ZK, ZollVG
Schlagworte:Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz - Klagebefugnis des Flugplatzbetreibers
Stichwort:Zollflugplatzzwang
Leitsatz:Die vom BMF zu treffende Entscheidung, welcher Flugplatz Zollflugplatz ist, auf welchem Flugplatz also aus Drittländern einfliegende Luftfahrzeuge landen bzw. von welchem Flugplatz sie nach Drittländern abfliegen dürfen, richtet sich nicht an die Flugplatzbetreiber, sondern ist eine an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete zollrechtliche Verkehrsregelung. Die insoweit anzuwendenden zollrechtlichen Vorschriften geben dem Betreiber eines Flugplatzes keinen Anspruch darauf, dass auf oder an seinem Flugplatz eine Zollabfertigungsstelle eingerichtet und sein Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufgenommen wird.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 36/06




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