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Zivilsenat

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 3 AZR 20/07 vom 14.01.2009

Eingetragene Lebenspartner sind in der betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung Ehegatten gleichzustellen, soweit am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.

BAG – Beschluss, 3 AZR 334/06 (A) vom 22.05.2007

Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Gilt bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung ein in den Versicherungsvertrag aufgenommener Vorbehalt des Widerrufs für die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit auch "für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer"?

BAG – Beschluss, 3 AZB 78/05 vom 20.06.2006

Wird im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten ein Vergleich geschlossen, so entsteht eine Terminsgebühr. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV stellt auf den Vergleichsabschluss in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ab. Unerheblich ist, ob der Vergleich in mündlicher Verhandlung protokolliert oder schriftlich nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 15/00 vom 25.08.2000

Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn ein kinderloser Erblasser unter Übergehung seiner Geschwister seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin einsetzt und diese vor ihm verstirbt, mag sie auch einen Abkömmling hinterlassen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 169/99 vom 24.08.2000

Die Gemeinschaftsordnung kann wegen des Kostenverteilungsschlüssels wegen Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und wegen Hausordnungsvorschriften durch Mehrheitsbeschluß geändert werden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 25/00 vom 24.08.2000

Einem Verwalter 100 DM pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zu vergüten, kann gerechtfertigt sein, wenn besondere Voraussetzungen bestehen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 33/00 vom 24.08.2000

Die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers wegen einer fehlerhaften Jahresabrechnung bemißt sich nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der seiner Ansicht nach richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 54/00 vom 24.08.2000

Richtet sich die Verteilung der Kosten und Lasten des gemein-schaftlichen Eigentums nach den Wohnflächen, so dürfte bei einem Teileigentum wohl die Nutzfläche maßgebend sein.

Ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans wird nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 58/00 vom 24.08.2000

Das Verbot, einen Hund zu halten, darf gegenüber einem schwer gesundheitsgeschädigten (contergangeschädigten) Wohnungseigentümer dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Hund zur Stabilisierung des seelischen Zustand erforderlich ist.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 10/00 vom 10.08.2000

1. Die Beschwerdefrist des § 45 Abs. 1 WEG i.V.m. § 22 Abs. 1 FGG steht einer Notfrist im Sinn des § 187 Satz 2 ZPO gleich.


2. Im Geschäftslokal kann nicht ersatzweise zugestellt werden, wenn der Zustellungsempfänger nicht Bediensteter des Zustellungsadressaten ist, mag er von diesen auch stillschweigend bevollmächtigt sein, Zustellungen entgegenzunehmen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 36/00 vom 10.08.2000

Eine Beschwerde ist formwirksam eingelegt, wenn die Unterschrift des Anwalts fehlt, aber die beigefügte Abschrift einen Beglaubigungsvermerk des Anwalts enthält.

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass entsprechend der Heizkostenverordnung und der Gemeinschaftsordnung Meßeinrichtungen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten installiert werden.

Der Kreis derjenigen Personen, die einen Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten dürfen, darf beschränkt werden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 41/00 vom 10.08.2000

Eine Vereinbarung, wonach im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Räume in einem zu errichtenden Gebäude in Sondereigentum umgewandelt werden, ist unwirksam.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 109/00 vom 08.08.2000

Die gerichtliche Entscheidung vor Ablauf einer gesetzten Äußerungsfrist verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, da Verfahrensbeteiligte darauf vertrauen dürfen, dass innerhalb dieser Frist eingereichte Ausführungen und Anträge vom Gericht berücksichtigt werden.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 103/00 vom 04.08.2000

Einer Adoption kann selbst dann entsprochen werden, wenn das Jugendamt mitteilt, sich nicht gutachterlich äußern zu können.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 29/00 vom 04.08.2000

Das Nachlaßgericht darf das Original des eröffneten eigenhändigen Testaments selbst dann nicht herausgeben, wenn es persönliche Mitteilungen an die Hinterbliebenen enthält

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 4/00 vom 04.08.2000

Der Beschluß, eine neue Hauseingangstüre in bestimmter Weise zu gestalten, ist daraufhin zu überprüfen, ob die Neugestaltung die Fassade optisch beeinträchtigt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 184/99 vom 03.08.2000

Isolierglasfenster sind Gemeinschaftseigentum. Haben gleichwohl die Eigentümer nach der Gemeinschaftsordnung Schäden an ihren Fenstern selbst zu beheben, so gilt dies auch für Trübungen der Scheiben.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 180/00 vom 02.08.2000

Wird die Tochter des/der Betroffenen als Betreuerin durch einen neuen ersetzt, so steht ihr bei Fortsetzung des Betreuungsverhältnisses gegen die Auswahlentscheidung zugunsten des neuen Betreuer ein Beschwerderecht mit dem Ziel zu, wieder selbst als Betreuerin eingesetzt zu werden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 29/00 vom 01.08.2000

Der Geschäftswert einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung hängt von den Schwierigkeiten ab, die mit die Behebung des Hindernisses verbunden ist, das Gegenstand die Zwischenverfügung ist.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 57/00 vom 01.08.2000

Ein nach einem Landesnaturschutzgesetz ausgeübtes Vorkaufsrecht ist nicht grundbucheintragungsfähig.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 64/00 vom 27.07.2000

Die Kostenerstattung eines erfolglosen Beschwerdeführers setzt voraus, daß er materiell und nicht nur formell am Beschwerdeverfahren beteiligt war.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 112/99 vom 27.07.2000

Ein Wohnungseigentümer in einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gemeinschaft kann sich mit seiner Stimmenmehrheit nicht selbst zum Verwalter bestellen, wenn die Interessengegensätze so offenkundig sind, daß ein die Verwaltertätigkeit voraussetzendes Vertrauensverhältnisses zum anderen Wohnungseigentümen nicht besteht.

Leitsatz( red.) Das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche berechtigt den nutzungsberechtigten Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht eigenmächtig dort stehende Bäume zu fällen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 137/99 vom 27.07.2000

Eine Verwaltervergütung kommt nicht schon deswegen stillschweigend zustande, weil einer der Wohnungseigentümer einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gemeinschaft zum Verwalter bestellt wird.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 63/00 vom 27.07.2000

Auch in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ist die Geschäftsfähigkeit eines Wohnungseigentümers in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einstellen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 150/00 vom 27.07.2000

Auch ein Schloßgrundstück das nach der Übertragungsvereinbarung zu gemeinnützigen Zwecken dienen soll und mit einer Dienstbarkeit belastet ist, verbleibt eine marktfähige Sache i.S. des § 30 Abs. 1 KostO.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 49/00 vom 20.07.2000

Die grundlose Weigerung, Akteneinsicht zu gewähren und ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör können den Eindruck erwecken, daß der Richter befangen sei.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 50/00 vom 20.07.2000

Eine Wohnung darf nicht als Arztpraxis mit erheblichen Patientenverkehr genutzt werden, mag sie auch schon über viele Jahre hinweg bestimmungswidrig als Praxis genutzt worden sein.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 79/00 vom 10.07.2000

Für ein berechtigtes Interesse, Nachlaßakten einzusehen, muß der Antragsteller glaubhaft machen, daß er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer in Betracht kommt

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 40/00 vom 29.06.2000

Wer ein Berliner Testaments ( § 2269 Abs. 1 BGB) entwirft und nur allein unterschreibt, setzt den anderen nicht als Vollerben ein.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 134/00 vom 28.06.2000

Geht es in einem WEG-Beschluß darum, ob Speicher und Keller als Wohnraum genutzt werden dürfen, so bemißt sich der Geschäftswert ausschließlich nach dem tatsächlichen Nutzungsinteresse und nicht nach der Kaufpreisdifferenz der in Rede stehenden Räume.

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