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Zivilrechtsweg

Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Beschluss, 8 W 117/08 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:GG, GVG, ZPO, BGB
Schlagworte:Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes, Primärrechtsschutz, Zivilrechtsweg
Stichwort:Zivilrechtsweg
Leitsatz:1. Der unterlegene Bieter kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nach Zuschlagserteilung nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das dann begründete Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingreifen. Ein Primärrechtsschutz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei der Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne der § 13 GVG, Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG, für die die Zivilgerichte zuständig sind.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 8 W 117/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 5/07 vom 09.10.2007

Rechtsgebiete:NBauO, VwGO, BImSchG, ZPO, BauNVO, BauGB
Schlagworte:Anspruch auf Einschreiten, Dachgeschossfenster, Einsicht, Ermessenreduzierung, Fremdkörper, Gebietscharakter, Gemengelage, Zivilrechtsweg
Stichwort:Zivilrechtsweg
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten.

2. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Nachbarn jedenfalls dann ermessenfehlerfrei auf das Beschreiten des Zivilrechtswegs gegen den unmittelbaren Störer (hier: Tischlereinutzung) verweisen, wenn ihrer Einschätzung nach keine Gesundheitsgefahren, sondern nur Belästigungen in Rede stehen, das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Zuständigkeitsbereich stärker betroffen ist als die Bauaufsichtsbehörde selbst und und die beanstandeten Störungen weniger durch eine typische Nutzung der Anlage als durch (behauptetes) rücksichtsloses Verhalten verursacht werden, das einer eigenen Beobachtung durch die Bauaufsichtsbehörde und damit ihrer Beweisführung im Prozess wenig zugänglich ist.

3. Eine Tischlerei kann in einem ansonsten eher mischgebietstypisch genutzten städtischen Quartier maßgeblich zur Bestimmung des Gebietscharakters (Gemengelage mit starkem GE-Anteil) beitragen, ohne als Fremdkörper unberücksicht bleiben zu müssen; das gilt jedenfalls dann, wenn sie im Blockinnenbereich überwiegend in eine nicht lärmempfindliche Nutzung z.B. für ein Autohaus eingebettet ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 5/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 55.04 vom 17.11.2005

Rechtsgebiete:GG, DDR-EErfG, GVG
Schlagworte:stecken gebliebene Entschädigung, hängen gebliebene DDR-Entschädigung, DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Entschädigung, Auskehrung, Wiedergutmachung, Zinsanspruch, Zinsen, Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, Zivilrechtsweg, öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Stichwort:Zivilrechtsweg
Leitsatz:Durch das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz wurden die Ansprüche auf Auszahlung einer Entschädigung, die nach den zum Zeitpunkt der Enteignung in der Deutschen Demokratischen Republik anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu gewähren war, auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Für einen unmittelbaren Rückgriff auf in der DDR ergangene Festsetzungsbescheide als Anspruchsgrundlage bleibt deshalb kein Raum.

Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz erfasst solche Entschädigungsansprüche auch dann, wenn sie vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits rechtshängig waren.

Ein Anspruch nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz setzt eine behördliche Entscheidung in dem in den §§ 4 bis 6 dieses Gesetzes vorgesehenen Verfahren voraus und kann nicht unmittelbar im Wege einer Leistungsklage gegen den nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG zur Zahlung Verpflichteten verfolgt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 55.04

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 23.00 vom 30.03.2000

Rechtsgebiete:VwGO, VerkPBG, BauGB
Schlagworte:Fernstraßenplanung, neue Länder, Besitzeinweisung nach Planfeststellung, Rechtsschutz gegen Besitzeinweisung, Verwaltungsrechtsweg, Zivilrechtsweg, zuständiges Gericht, Verweisung vom Oberverwaltungsgericht an das Landgericht - Kammer für Baulandsachen -.
Stichwort:Zivilrechtsweg
Leitsatz:Leitsatz:

Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) - liegt eine anderweitige landesrechtliche Regelung nicht vor - gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - Buchholz 407.3 § 9 VerkPBG Nr. 1; NVwZ-RR 1999, 485).

Beschluß des 4. Senats vom 30. März 2000 - BVerwG 4 B 23.00 -

I. OVG Bautzen vom 24.02.2000 - Az.: OVG 1 D 5/00 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 23.00


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