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zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 10.02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:VermG, ZGB DDR, FGB DDR
Schlagworte:Redlicher Erwerb, Grundstückskauf, Zweiterwerb, Schwarzgeldabrede, zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages, sittliche Anstößigkeit, Erwerbsbezogenheit, Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten, Verbot der Grundstückskonzentration.
Stichwort:zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages
Leitsatz:Der Rechtserwerb an einem Grundstück ist nicht deshalb unredlich, weil der zugrunde liegende Kaufvertrag unter gleichzeitiger Vereinbarung von "Schwarzgeld" abgeschlossen worden ist. Ein mit einer Schwarzgeldabrede verbundener Kaufvertrag stellte unter den besonderen Gegebenheiten in der DDR keine sittlich anstößige, moralisch verwerfliche Manipulation im Sinne des Vermögensrechtes dar. Für die Beurteilung der sittlichen Anstößigkeit des Erwerbsvorganges ist es unerheblich, ob der an der Schwarzgeldabrede beteiligte Veräußerer selbst Restitutionsansprüche geltend macht oder ein früherer Inhaber des Vermögenswertes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 10.02




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