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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10797/04.OVG vom 26.08.2004

Rechtsgebiete:LBlindenGG, LPflGG, BSHG, VVG, GG
Schlagworte:Anrechenbarkeit, Anrechnung, Anspruch, Anspruchsgrundlage, Anspruchsnorm, Auslegung, Behinderter, Behinderung, Blinde, Blindengeld, Entstehungsgeschichte, Gleichheitssatz, Invalidität, Invaliditätsversicherung, Kapitalabfindung, Kapitalunfallversicherung, Kumulation, Landesblindengeld, Landesblindengeldrecht, Leistung, Leistungsbezugsrecht, Mehraufwendungen, Mehrbedarf, Öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtsnorm, Rechtsvorschrift, Sehbehinderung, Schwerbehinderung, Sinn, Sozialrecht, Überkompensation, Unfall, Unfallversicherung, Versicherung, Versicherungsleistung, Versicherungsvertrag, Wortlaut, Zivilrecht, Zweck, Zweckgleichheit
Stichwort:Zivilrecht
Leitsatz:Eine Kapitalabfindung, die einem unfallbedingt Erblindeten aus einer von seinem Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung ausbezahlt wurde, ist auf das Blindengeld als Leistung "nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck" i. S. v. § 4 Abs. 1 LBlindenGG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 LPflGG; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 19. März 1982 - 8 A 24/80 u. 8 A 46/80 - AS 17, 246 u. 251).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10797/04.OVG



OLG-KARLSRUHE – Urteil, 12 U 53/00 vom 17.07.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftungsrecht, Zivilrecht
Stichwort:Zivilrecht
Leitsatz:Das Verbot der Änderung einer Grenzeinrichtung nach § 922 Satz 3 BGB richtet sich nicht nur gegen den Nachbarn, sondern gegen jeden, der an solchen Maßnahmen mitwirkt.

Die ohne Zustimmung des Nachbarn durchgeführte Änderung oder Beseitigung einer Grenzeinrichtung verstößt solange gegen das Verbot des § 922 Satz 3 BGB, als nicht von vornherein diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die zur Verhinderung oder schnellst möglichen Beseitigung von Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. Ist dies nicht der Fall, besteht auch keine Duldungspflicht, die einem Rückgriff auf Hilfspersonen entgegen stehen könnte.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 12 U 53/00

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 4129/00 vom 13.02.2001

Rechtsgebiete:FStrG, HStrG, Satzung d. Stadt Frankfurt/Main ü. Sondernutzung an öffentlichen Straßen u. ü. Sondernutzungsgebühren i. d. Fassung d. Bekanntmachung v. 14.03.1994
Schlagworte:Gemeingebrauch, Sondernutzung, Straße, Eisenbahnbrücke, Brückenpfeiler, Sondernutzungsgebühr, Flächenwerbung, Widmung, Nutzungszweck, öffentlicher Verkehr, Plakatanschlag an Brückenpfeiler, Zivilrecht
Stichwort:Zivilrecht
Leitsatz:Der Anschlag von Werbeplakaten an auf der öffentlichen Straßenfläche stehenden Pfeilern einer Bahnbrücke stellt eine Sondernutzung der Straße dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 4129/00


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