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Zivilgesetzbuch

Entscheidungen der Gerichte

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 51/08 vom 19.12.2008

Bedarf eine Rechtsnorm der kraft Erbstatuts berufenen Rechtsordnung eines anderen Staates (hier. Iran) wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre public der Korrektur und würde diese in Verbindung mit der Berücksichtigung einer Erbteilserhöhung dazu führen, dass im Endergebnis zugunsten des überlebenden Ehegatten die Anwendung des ausländischen Rechts vollständig übergangen und durch das Ergebnis nach deutschem Recht ersetzt würde, so hat im Erbscheinsverfahren bei der Bestimmung der Erbquoten die Pauschalerhöhung außer Betracht zu bleiben; der Überlebende Ehegatte ist auf die Berechnung einer etwaigen Zugewinnausgleichsforderung nach §§ 1373 ff. BGB verwiesen.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, II-7 WF 176/08 vom 13.10.2008

Die Erfolgsaussichten eines Ehescheidungsantrages dürfen nicht im Hinblick auf einen (begründeten) Widerspruch des anderen Ehegatten nach Türkischem Recht verneint werden.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 6 U 105/08 (PKH) vom 16.09.2008

1. Auf erbrechtliche Vorgänge, hier ein testamentarisches Vermächtnis aus dem Jahre 1965, ist das Recht der DDR anzuwenden (Art. 220 Abs. 1 EGBGB , Art. 3 ff, 7 ff EGBGB a. F.), wenn der Erblasser Bürger der DDR war, sich in der DDR aufgehalten hat oder seinen letzten Wohnsitz in der DDR hatte.

2. Ist der Erblasser in der DDR vor dem Inkrafttreten des ZGB der DDR (1. Januar 1976) verstorben, ist das Erbrecht des 5. Buches des BGB anwendbar, jedenfalls gelten die Bestimmungen über das Vermächtnis nach §§ 2147 ff BGB.

3. Der Beginn der Verjährung und die Verjährungsfrist des Vermächtnisanspruchs richten sich nach §§ 194, 195, 198 BGB a. F.

OLG-NUERNBERG – Urteil, 7 UF 1406/07 vom 19.03.2008

1. Bedarf einer getrenntlebenden Ehefrau nach ihrer Rückkehr in die Türkei.

2. Fiktives Einkommen in Höhe des staatlichen Mindestlohns in der Türkei.

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 7 W 474/07 vom 01.10.2007

Der nach §§ 2042 Abs. 2, 758 BGB unverjährbare Erbauseinadersetzungsanspruch ist nicht mehr durchsetzbar, wenn ein Miterbe im Besitz der Erbschaft und der Erbschaftsanspruch gegen ihn verjährt ist.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 E 153/07 vom 30.08.2007

1. Hat der Auszubildende unentgeltlich und insoweit rechtsmissbräuchlich Vermögen übertragen, so wird ihm das übertragene Vermögen weiterhin zugerechnet.

2. Der Auszubildende hat die Obliegenheit, sich Klarheit über sein Vermögen zu verschaffen und hierzu ggf. seine Eltern zu befragen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 39/06 vom 25.04.2007

Für eine durch Gemeinheitsteilung des 19. Jahrhunderts entstandene Interessentschaft, bei der die Mitgliedschaft an ein dinglich mit einem berechtigten Hofgrundstück verbundenes Anteilsrecht an einem Zweckgrundstück anknüpft, können die heutigen Eigentümer nur der Hofstellen der ursprünglich berechtigten Höfe die Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinde nach Art. 233 § 10 Abs. 4 EGBGB nicht unter Hinweis auf ein von ihnen gebildetes Vertretungsorgan beanspruchen, wenn nicht auszuschließen ist, dass durch Teilungen des Hofgrundstückes weitere anteilsberechtigte Mitglieder entstanden sind.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 5 UF 74/05 vom 24.04.2007

1. Zur Geltendmachung des Anspruchs auf die Morgengabe nach iranischem Recht vor deutschen Gerichten und zur Wirksamkeit eines Verzichts auf die Morgengabe.

2. Die Rechtshängigkeit des Anspruchs vor iranischen Gerichten und dort ergangene Entscheidungen begründen in Deutschland kein Verfahrenshindernis.

OLG-STUTTGART – Urteil, 5 U 64/06 vom 23.10.2006

1. Im Anwendungsbereich des LugÜ scheidet der Gerichtsstand des Vermögens gemäß § 23 ZPO auch dann aus, wenn der Beklagte einen Doppelwohnsitz hat und einer der Wohnsitze außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens liegt (hier: in Brasilien).

2. Für die Bestimmung des Gerichtsstandes des Erfüllungsorts für Herausgabeansprüche gemäß § 667 BGB im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftags ist auf den Wohnsitz des Schuldners bei Entstehung des Herausgabeanspruchs durch dessen Geltendmachung oder bei Kündigung des Auftagsverhältnisses abzustellen, nicht auf den Wohnsitz bei Erteilung des Vermögensverwaltungsauftrags.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 20 UF 164/05 vom 11.09.2006

Zur Sittenwidrigkeit einer ehevertraglichen Regelung, mit der sich der voraussichtlich unterhaltspflichtige Ehegatte für den Fall der Ehescheidung zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet.

Für die Beurteilung der Frage, ob eine solche Vereinbarung zu einer einseitigen und nicht gerechtfertigten Lastenverteilung führt, sind die das gesetzliche Leitbild des Ehegattenunterhalts maßgeblich prägenden Grundsätze der Halbteilung und der Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners maßgebend.

Für eine tatsächliche Störung der Verhandlungsparität bei Abschluss des Ehevertrages spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn die Parteien eine evident einseitig belastende ehevertragliche Regelung getroffen haben, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund erkennbar ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UZ 795/06.A vom 02.05.2006

Zur Frage, ob die Verweigerung einer Heiratsgenehmigung (hier: Sondergenehmigung nach § 1060 iranisches Zivilgesetzbuch) eine politische Verfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG darstellen kann.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 369/05 vom 04.04.2006

Bei der Prüfung, ob die Rechtsfolgen einer im Ausland erfolgten Adoption gegen den deutschen ordre-public verstoßen und damit die Entscheidung nach § 16 a Nr. 4 FGG nicht anerkannt werden kann, ist nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Entscheidung, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird, abzustellen. Enthält das ausländische Recht keine Vorschriften, die bei Auslandsoptionen eine Einschaltung von anerkannten Vermittlungsstellen oder die Einholung von Sozialberichten solcher Stellen des Heimatstaates des Annehmenden gebieten, kann nicht von einem Verstoß gegen den deutschen ordre-public ausgegangen werden, weil insoweit auch in Deutschland erst seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts am 1. Januar 2002 (BGBl. I, S.2950) ein gesetzlich geregelter Standard besteht. Ein Verstoß gegen deutschen ordre-public wird aber indiziert, wenn in einem ausländischen Adoptionsverfahren eine Kindeswohlprüfung ersichtlich nicht erfolgt ist, weil sie nach dem ausländischen Recht gar nicht vorgesehen ist.

BGH – Beschluss, BLw 6/05 vom 09.11.2005

Die Vorschriften in den LPG-Gesetzen der DDR (§ 24 Abs. 2 LPGG 1959 und § 45 Abs. 3 Satz 1 LPGG 1982) über den Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung durch den Erblasser sind auf den Erben, der Mitglied in der LPG war, bezogene Sonderregelungen. Sie sind auf einen Vermächtnisnehmer nicht entsprechend anzuwenden, auch wenn dieser Mitglied in der LPG war und ihm in Erfüllung der Vermächtnisanordnung des Erblassers ein in die LPG eingebrachtes Grundstück übereignet wurde.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 636/05 vom 07.11.2005

Ob und inwieweit der Mitgesellschafter einer polnischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in Deutschland durch aus Polen entsandte Arbeitnehmer bauliche Leistungen durchführt, für Urlaubskassenansprüche nach § 1 AEntG haftet, richtet sich nach polnischem Recht.

BGH – Beschluss, BLw 21/04 vom 29.04.2005

Der Anteil eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I steht bei der Bemessung eines Abfindungsanspruchs nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG bei Ausscheiden aus einer LPG Typ III auch dann einem Inventarbeitrag gleich, wenn sich die LPG Typ I nicht an eine LPG Typ III angeschlossen hat, sondern wenn sie durch eine Änderung ihres Statuts zu einer LPG Typ III übergegangen ist.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 111/03 vom 08.12.2004

1. Eigentümer von Grundstücken in einem Teil einer Gemeinde, der in diese nach dem 1.1.1935 eingegliedert wurde und für den nach § 41 Satz 1 GrStG in Verbindung mit § 29 GrStDV 1937 eine höhere Steuermesszahl als für die bereits bis zum 1.1.1935 zu der Gemeinde gehörenden Teile zugrunde gelegt wird, haben einen Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer in Höhe des sich infolge der Anwendung der höheren Steuermesszahl ergebenden Differenzbetrags (wie BVerwGE 8, 334, für die in den alten Ländern bis 1973 geltende Rechtslage).

2. Setzt der Gesetzgeber ein Regelungswerk, das bereits in einem vergangenen Zeitraum gültig war, unverändert wieder in Kraft, sind prinzipiell auch die zu den betreffenden Normen ergangenen grundlegenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen beachtlich.

3. Die Vorschriften der §§ 29 und 30 GrStDV 1937 folgen dem Grundsatz der zeitnahen Aktualisierung der Gemeindegrößenverhältnisse mit der Folge zeitnaher Vereinheitlichung der Steuermesszahlen innerhalb einer Gemeinde.

4. Der mit § 29 GrStDV 1937 verfolgte Zweck der Abmilderung von Belastungserhöhungen für Grundstücke in größeren Gemeinden aufgrund der Grundsteuerreform von 1936 tritt jedenfalls seit 1991 hinter den Grundsatz der steuerrechtlichen Binnengerechtigkeit innerhalb einer Gemeinde zurück.

5. Die Steuererlasskompetenz folgt grundsätzlich der Steuerertragskompetenz.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 6.04 vom 14.10.2004

1. Das Tatbestandsmerkmal des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR "verbundene juristische Person" ist erfüllt, wenn die Geschäftsanteile an einer GmbH treuhänderisch zugunsten der SED oder einer der SED gehörenden Gesellschaft gehalten wurden.

2. Das Vertragsrecht der DDR gehört nach Maßgabe des Art. 232 § 1 EGBGB grundsätzlich zu dem vor dem Bundesverwaltungsgericht revisiblen Recht; dazu können auch Vorschriften über die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen gehören.

3. § 415 Abs. 2 ZPO hindert das Tatsachengericht nicht, gemäß § 86 Abs. 1 VwGO die ihm geboten erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen auch bezüglich der Umstände zu treffen, die sich auf den beurkundeten Vorgang beziehen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 21.03 vom 24.06.2004

1. Die Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheides nach § 12 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG hindert das Vermögensamt, in nachfolgenden Restitutionsverfahren die Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes mit der Begründung abzulehnen, eine Rechtsnachfolge scheide schon dem Grunde nach aus.

2. Die Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheids ist zu Gunsten solcher Verfügungsberechtigter eingeschränkt, denen die Möglichkeit genommen war, den Rehabilitierungsbescheid mit Einwendungen gegen die Berechtigung des Antragstellers anzufechten.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 17 WF 50/04 vom 16.03.2004

Zu den Voraussetzungen des Genugtuungsanspruchs nach Art. 174 Abs. 2 tZGB (türkisches Zivilgesetzbuch).

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 26.02 vom 29.10.2003

Auch dem nur mittelbar geschädigten Hypothekengläubiger oder seinem Rechtsnachfolger kann ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz zustehen, wenn das frühere dingliche Recht nicht wieder begründet und nicht abgelöst wird, weil die Rückübertragung des damals belasteten Grundstücks nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder der Berechtigte Entschädigung gewählt hat.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 20/97 vom 23.07.2003

Zur Frage, ob auf einen Vergleich zwischen einer französischen und einer deutschen Gesellschaft französisches oder deutsches Recht anzuwenden ist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 87/02 vom 03.06.2003

1. Gehört zum Nachlass eines zwischen dem 1 Januar 1976 und dem 2.Oktober 1990 mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern verstorbenen Erblasser ein Miteigentumsanteil an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück und ist er an dem weiteren Miteigentumsanteil im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt, so tritt nur hinsichtlich des ersteren Nachlassspaltung ein, während die gesamthänderische Beteiligung zum "Westvermögen" des Erblassers gehört.

2. Hat der Erblasser in einem Testament verfügt, dass eine Person seinen Nachlass verteilen und den größten Anteil erhalten soll und weitere Personen jeweils Geldbeträge erhalten sollen, so kann darin eine Alleinerbeinsetzung der erstgenannten Person liegen.

3. Hat der nach BGB beerbte Erblasser in dieser Weise eine Person zu seinem Alleinerben eingesetzt, so gilt die Erbeinsetzung auch für das der Nachlassspaltung unterliegende Grundvermögen in der ehemaligen DDR, sofern das Testament keinen Anhaltspunkt für die Annahme enthält, dass sich die Erbeinsetzung nicht auch auf den abgespaltenen Nachlass bezieht.

4. Bei der gemäß § 133 BGB vorzunehmenden Auslegung eines Briefs als Testament sind an die Feststellung, dass er vom Erblasser mit ernstlichem Testierwillen verfasst worden ist, strenge Anforderungen zu stellen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 86/02 vom 03.06.2003

1. Gehört zum Nachlass eines zwischen dem 1 Januar 1976 und dem 2.Oktober 1990 mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern verstorbenen Erblasser ein Miteigentumsanteil an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück und ist er an dem weiteren Miteigentumsanteil im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt, so tritt nur hinsichtlich des ersteren Nachlassspaltung ein, während die gesamthänderische Beteiligung zum "Westvermögen" des Erblassers gehört.

2. Hat der Erblasser in einem Testament verfügt, dass eine Person seinen Nachlass verteilen und den größten Anteil erhalten soll und weitere Personen jeweils Geldbeträge erhalten sollen, so kann darin eine Alleinerbeinsetzung der erstgenannten Person liegen.

3. Hat der nach BGB beerbte Erblasser in dieser Weise eine Person zu seinem Alleinerben eingesetzt, so gilt die Erbeinsetzung auch für das der Nachlassspaltung unterliegende Grundvermögen in der ehemaligen DDR, sofern das Testament keinen Anhaltspunkt für die Annahme enthält, dass sich die Erbeinsetzung nicht auch auf den abgespaltenen Nachlass bezieht.

4. Bei der gemäß § 133 BGB vorzunehmenden Auslegung eines Briefs als Testament sind an die Feststellung, dass er vom Erblasser mit ernstlichem Testierwillen verfasst worden ist, strenge Anforderungen zu stellen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 8.02 vom 28.05.2003

Rechtsträger volkseigener Grundstücke waren Verfügungsberechtigte im Sinne des Vermögensgesetzes.

Wechselte in Fällen der "Unternehmenstrümmerrestitution" der Verfügungsberechtigte zwischen dem 1. Juli 1990 und der Rückgabe, erfolgt die Rückgabe gemäß § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG grundsätzlich gegen Zahlung eines Betrags - in Höhe eines Teils der Verbindlichkeiten des ab 1. Juli 1990 Verfügungsberechtigten - an den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt der Rückgabe.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 10.02 vom 30.04.2003

Der Rechtserwerb an einem Grundstück ist nicht deshalb unredlich, weil der zugrunde liegende Kaufvertrag unter gleichzeitiger Vereinbarung von "Schwarzgeld" abgeschlossen worden ist. Ein mit einer Schwarzgeldabrede verbundener Kaufvertrag stellte unter den besonderen Gegebenheiten in der DDR keine sittlich anstößige, moralisch verwerfliche Manipulation im Sinne des Vermögensrechtes dar. Für die Beurteilung der sittlichen Anstößigkeit des Erwerbsvorganges ist es unerheblich, ob der an der Schwarzgeldabrede beteiligte Veräußerer selbst Restitutionsansprüche geltend macht oder ein früherer Inhaber des Vermögenswertes.

EUGH – Urteil, C-167/99 vom 10.04.2003

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Wird der Gerichtshof innerhalb der vorgesehenen Frist angerufen und verweist er die entsprechende Rechtssache gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofes an das Gericht, so wird diese wirksam bei dem Gericht anhängig gemacht, auch wenn die Klagefrist abgelaufen ist. Derselbe Grundsatz gilt, wenn das Gericht eine Rechtssache an den Gerichtshof verweist.

( vgl. Randnr. 53 )

OLG-HAMM – Urteil, 11 UF 244/02 vom 12.03.2003

1.

Ein (Mit-)Verschulden des nicht scheidungswilligen Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe kann im Rahmen des Art. 166 I türk. ZGB n. F. auch darin liegen, dass er einen zunächst gestellten eigenen Scheidungsantrag allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus zurückgenommen hat, eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft aber selbst ernsthaft und endgültig ablehnt.

2.

Die Ausübung des Widerspruchsrechts nach Art. 166 II S. 2 türk ZGB n.F. ist rechtsmissbräuchlich, wenn der widersprechende Ehegatte hiermit rein wirtschaftliche Interessen verfolgt wie etwa die Sicherung einer weiterhin kostenfreier Krankenversicherung über den anderen Ehegatten oder eine weitere Teilhabe an nach Zustellung des Scheidungsantrags erworbenen Anwartschaften des Antragstellers in der Altersversorgung. Das Widerspruchsrechts nach Art. 166 II türk. ZGB n.F. dient allein dem Schutz des Schwächeren gegenüber dem die Scheidung begehrenden anderen Eheteil im Interesse einer denkbaren Versöhnung beider und verfolgt damit rein eheerhaltende Zwecke, nicht aber eine Absicherung des widersprechenden Ehegatten gegen ihm missliebige wirtschaftliche Folgen der Scheidung.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 55/01 vom 15.01.2003

Zur Frage der Erbeinsetzung.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 115/02 vom 15.11.2002

1. Für den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts kommt es auf den Ort des Daseinsmittelpunktes des Minderjährigen und den Schwerpunkt seiner sozialen und seiner familiären Bindungen an, wobei auf die Perspektive des Kindes abzustellen ist. Als Indiz kann die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts dienen, wenn dieser länger als 6 Monate gedauert hat.

2. Art. 3 HKÜ enthält bzgl. der Bestimmung des verletzten Sorgerechts eine Gesamtrechtsverweisung; d.h. es wird auf das Recht des Herkunftsstaates insgesamt verwiesen und hier damit auf das Recht des mexikanischen Bundesstaates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt vor der Verbringung hatte. Danach kann sich ergeben, dass, wenn das Kind von beiden Eltern über die Erstellung einer Geburtsurkunde als gemeinsames anerkannt wurde, beide Eltern automatisch die gemeinsame elterliche Sorge innehaben.

3. Aus Art. 23 EGBGB lässt sich keine Zustimmungspflicht des Kindes zu der Anerkennung der Vaterschaft ableiten.

OLG-DRESDEN – Urteil, 7 U 232/02 vom 18.07.2002

1. Auch Bruchteilseigentum ist ersitzungsfähig.

2. § 11 Abs. 2 EGZGB ist über § 3 EGZGB als Übergangsvorschrift auch in Bezug auf die durch § 11 Abs. 1 der Grundbuchverfahrensordnung der DDR verkürzte Ersitzungsfrist heranzuziehen.

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