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Zinszuschuss für die Aufnahme eines Darlehens

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BFH – Urteil, IV R 26/06 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention - Zinszuschuss für die Aufnahme eines Darlehens - Auflösung des RAP - vorzeitige Sondertilgung des Darlehens
Stichwort:Zinszuschuss für die Aufnahme eines Darlehens
Leitsatz:1. Der kapitalisiert ausgezahlte Zinszuschuss für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens ist passiv abzugrenzen.

2. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit und je nach Ausgestaltung des Darlehensvertrages linear oder degressiv aufzulösen.

3. Bei vorzeitiger Sondertilgung des Darlehens ist der Passivposten im Verhältnis der Sondertilgung zu dem Gesamtdarlehensbetrag aufzulösen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 26/06




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