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Zinsschaden

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 257/08 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:kickback, Anlageberatung
Stichwort:Zinsschaden
Leitsatz:1. Ein Wertpapierhandelsunternehmen ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (kickback-Zahlungen), die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Dies gilt auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte.

2. Hat ein Anleger, etwa durch eine Fondsbeteiligung, besondere, außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt, so sind diese auf den erlittenen Schaden vorerst anzurechnen. Der (möglichen) Versteuerung der Schadensersatzleistung kann durch die Feststellung Rechnung getragen werden, dass die Schadensersatzpflicht den Ausgleich etwaiger auf der Ersatzleistung beruhender, künftiger steuerlicher Nachteile umfasst.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 257/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 12 U 166/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, EGBGB, AGB
Stichwort:Zinsschaden
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 12 U 166/08

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 74/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:AKB, VVG, ZPO, BGB
Stichwort:Zinsschaden
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 74/08

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 170/08 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:VVG, BGB, AVB
Stichwort:Zinsschaden
Leitsatz:1. Ist in einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen entsprechend der Auslegung des Vertrages nur von einer Versicherung von Bargeld und nicht von Buchgeld auszugehen, so kommt ein Versicherungsfall in der Form eines stofflichen Zugriffs auf das Bargeld in Betracht, wenn das Geldtransportunternehmen entgegen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung mit seinem Kunden, die eine Direkteinzahlung des gesammelten und gezählten Geldes im Wege des sog. NichtKontoverfahrens vorsieht und die Abwicklung über ein vom Werttransportunternehmen eingerichtetes Treuhandkonto nicht gestattet, das Geld zunächst auf ein eigenes Konto bei der Bundesbank einzahlt.

2. Der Versicherer ist berechtigt, einen Vertrag über eine Transportversicherung wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn das Werttransportunternehmen anlässlich des Neuabschlusses eines Vertrages keine Angaben zu dem seit Jahren betriebenen Schneeballsystem und der entstandenen Liquiditätslücke macht. Diese Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann grundsätzlich auch den Kunden des Werttransportunternehmens entgegengehalten werden, soweit vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass das Anfechtungsrecht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer dem Versicherten (Kunden) nicht entgegengehalten werden kann (Bestätigung der Urteile des Senats u. a. vom 19.09.2008 - 8 U 11/08 - (VersR 2008, 1532) und vom 29.01.2009 - 8 U 41/08 .
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 170/08


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