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OLG-HAMM – Beschluss, I-15 Wx 291/08 vom 08.01.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sicherungshypothek, Zinsnebenforderung
Stichwort:Zinsnebenforderung
Leitsatz:Bei der Errechnung des Mindestbetrags nach § 866 Abs. 3 S. 1 ZPO dürfen auf die Hauptforderung zu entrichtende Zinsen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in kapitalisierter Form tituliert sind; eine nachträgliche Kapitalisierung der titulierten Zinsforderung ist daher nicht möglich.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 291/08




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