JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zinsfreiheit von Ausbildungsförderungsdarlehen während Zeiten von
| Rechtsgebiete: | BAföG (F. 1996) |
| Schlagworte: | Bankdarlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches -, Darlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches Bank -, Förderungshöchstdauer, Ausbildungsförderung nach Ende der -, Kinderbetreuung, Belastung des Auszubildenden mit Zinsen aus Ausbildungsförderung durch Bankdarlehen bei -, Zinsfreiheit von Ausbildungsförderungsdarlehen während Zeiten von - nach Ende der Förderungshöchstdauer, Rückwirkung, unechte - bei Umstellung der Förderungsart im Ausbildungsförderungsrecht, tatbestandliche Rückanknüpfung bei Umstellung der Förderungsart im Ausbildungsförderungsrecht, Vollzuschuß, Ausbildungsförderung durch - während Zeiten der Kinderbetreuung, Zinsen für Ausbildungsförderung durch Bankdarlehen, Zuschuß, Ausbildungsförderung durch -. |
| Stichwort: | Zinsfreiheit von Ausbildungsförderungsdarlehen während Zeiten von |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Auch nach einem Fachrichtungswechsel wird Ausbildungsförderung als Zuschuß für die Zeit einer Verlängerung des Studiums infolge Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG F. 1996) erst nach Ende der Förderungshöchstdauer geleistet, die für die (andere) Ausbildung maßgeblich ist. 2. Während einer Förderung nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG entstehen Auszubildenden aus einem Bankdarlehen i.S.v. § 18 c BAföG F. 1996 keine Zinsen. Urteil des 5. Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 5 C 24.99 - I. VG Regensburg vom 22.10.1997 - Az.: VG RO 14 K 97.00404 - II. VGH München vom 22.04.1999 - Az.: VGH 12 B 98.309 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.99 | |
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