JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung
| Rechtsgebiete: | VwVfG |
| Schlagworte: | Anhörung Beteiligter, alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -, Subvention, alsbaldige Verwendung einer -, Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende, Bindung an Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden, Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden, Ermessen bei der Erhebung von Zinsen, Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 -). |
| Stichwort: | Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 28.01 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörung Beteiligter, alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -, Subvention, alsbaldige Verwendung einer -, Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende, Bindung an Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden, Ermessen bei der Erhebung von Zinsen, Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts, Erstattungszinsen. |
| Stichwort: | Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung |
| Leitsatz: | Eine Leistung ist nicht im Sinne des § 49 a Abs. 4 VwVfG "alsbald" nach der Auszahlung verwendet worden, wenn dies nicht kurz danach geschehen ist; ein fehlendes Verschulden des Leistungsempfängers kann allein bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 30.01 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG |
| Schlagworte: | Anhörung Beteiligter, alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -, Subvention, alsbaldige Verwendung einer -, Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende, Bindung an Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden, Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden, Ermessen bei der Erhebung von Zinsen, Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 -). |
| Stichwort: | Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 31.01 | |
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