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Zinsen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 228/08 vom 08.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, ZPO, FGO
Schlagworte:Medienfonds, Fonds, Prozesszinsen, Zinsen, Mitverschulden, Steuerbescheid, Rechtsbehelf
Stichwort:Zinsen
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 228/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1578/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:LVwVfG, EWGVO 3887/92, EGVO 1678/98, EGVO 2419/01, EGVO 796/04, EGVO 817/04
Schlagworte:Ausgleichsleistung, Zuwendung, Subvention, Gemeinschaftsbeihilfe, Zinsen, Zinszahlungspflicht, MEKA II, Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich, Rücknahme, Vertrauensschutz, Gemeinschaftsrecht, Sorgfaltspflicht, Irrtum, Rückforderung, Rückzahlungspflicht, Verwaltungsvorschrift, Subventionsrichtlinie
Stichwort:Zinsen
Leitsatz:1. Eine veröffentlichte Verwaltungsvorschrift antizipiert die Verwaltungspraxis insoweit, als sie eine generalisierende Willensäußerung der die Richtlinie erlassenden Behörde enthält, eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle in einer bestimmten Weise zu behandeln. Auch wenn untere Verwaltungsbehörden in mehreren Fällen irrtümlich von einer Vergaberichtlinie abweichen, kann eine stillschweigende Aufgabe oder Änderung der durch die Richtlinie vorweggenommenen Verwaltungspraxis nur angenommen werden, wenn dies von der für die Richtlinie verantwortlichen übergeordneten Behörde in ihren Willen aufgenommen oder bewusst geduldet wird.

2. Die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden für Beihilfen, die im Gemeinschaftsrecht ihre Grundlage haben, richtet sich nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Der dem Begünstigten gegenüber der Rücknahme des Bewilligungsbescheids zustehende Vertrauensschutz und die Rückerstattungs- und Zinszahlungspflicht mit Ausnahme des Zinssatzes sind im Gemeinschaftsrecht abschließend geregelt (hier: Art. 71 Nr. 2 EGVO Nr. 817/2004 i.V.m. Art. 49 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2419/2001, Art. 73 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004).

3. Auch wenn die Behörde den Begünstigten bei der Antragstellung beraten hat, steht ihm kein Vertrauensschutz zu, wenn er den Irrtum der Behörde, der zu der zu Unrecht erfolgten Zahlung der Beihilfe geführt hat, nach dem Inhalt des Bewilligungsbescheids ohne besondere Rechtskenntnisse hätte erkennen können.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1578/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 120/08 vom 27.10.2008

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Schlagworte:Mehrwertsteuer, Schadensersatz, Schadenersatz, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft, Gesamtschuldverhältnis, Tilgung, Prozesszins, Zinsen
Stichwort:Zinsen
Leitsatz:1. Vor Inkrafttreten des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasste der Schadensersatzanspruch nach § 635 a.F. BGB auch dann die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn eine Durchführung der Mängelbeseitigung, für welche Kostenerstattung verlangt wurde, nicht absehbar war.

2. Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist für die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf den im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Steuersatz abzustellen.

3. Zur Anrechnung der Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft auf den Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Werkunternehmer und den mit der Bauüberwachung Betrauten als gesamtschuldnerisch Haftende, wenn der Schadensersatzanspruch gegenüber beiden in unterschiedlicher Höhe festgestellt wird.

4. Der gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB auf vor dem 1.5.2000 fällig Forderungen anwendbare Zinssatz von 4 % gem. § 288 a.F. BGB findet bei derartigen Forderungen auch Anwendung auf den Prozesszins aus § 291 BGB.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 120/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 206/07 vom 30.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, DepotG
Schlagworte:Inhaberschuldverschreibung, Schuldverschreibungen, Zinsen, Zinseszins, Zinseszinsverbot, Argentinien
Stichwort:Zinsen
Leitsatz:1. Werden lediglich Zinsen aus einer global verbrieften Inhaberschuldverschreibung verlangt, kommt keine Zug-um-Zug-Verurteilung in Betracht

2. Zum Zinseszinsverbot bei einer derartigen Fallkonstellation.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 206/07


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