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Zinsabschlag

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlegungspflicht, Indizien, Rechtsschein, Treuhandabrede, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Treu und Glauben, abzugsfähige Schulden, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:Zinsabschlag
Leitsatz:Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.08



BFH – Urteil, VIII R 28/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:EStG, AO, FGO, GG
Schlagworte:Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen wegen fehlender Steuerbescheinigung - Unzulässigkeit von Blanko-Steuerbescheinigungen - Entscheidung über Verfahrensrüge ohne Begründung - Unterbrechung des Revisionsverfahrens - Anrechnungsverfügung als Verwaltungsakt - Revisibilität der Würdigung einer Einlassung als Schutzbehauptung
Stichwort:Zinsabschlag
Leitsatz:1. War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine Anrechnung der --eventuell-- einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht stattfinden.

2. Ist dem Steuerpflichtigen bewusst, dass er ohne Kapitalertragsteuerbescheinigung eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht herbeiführen kann, und gibt er deshalb Kapitaleinkünfte in seiner Steuererklärung in dem Bewusstsein nicht an, bei wahrheitsgemäßer Erklärung die Kapitalerträge wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit gewissermaßen ein "zweites Mal" versteuern zu müssen, so kann in diesem Verhalten eine Steuerhinterziehung zu erblicken sein.

3. Erfasst die gerügte Gehörsverletzung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Feststellungen, so liegt kein Fall des § 119 Nr. 3 FGO vor, so dass die Entscheidung über diese Verfahrensrüge gemäß § 126 Abs. 6 FGO keiner Begründung bedarf.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 28/07

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2077/05 vom 10.03.2008

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Zinsabschlag
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2077/05

BFH – Urteil, VIII R 1/07 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO - Realisation von Erstattungsansprüchen - Anspruch des Fiskus auf eine Abschlusszahlung - Anrechnungsverfügung als selbständiger Verwaltungsakt
Stichwort:Zinsabschlag
Leitsatz:1. Mit der gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist soll es dem durch eine Steuerstraftat geschädigten Steuergläubiger ermöglicht werden, die ihm vorenthaltenen Steuerbeträge auch noch nach Ablauf von vier Jahren zurückzufordern. Sinn und Zweck des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO bestehen jedoch nicht darin, den Steuerhinterzieher in die Lage zu versetzen, Erstattungsansprüche über die reguläre Verjährungsfrist hinaus zu realisieren.

2. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO setzt einen hinterzogenen Betrag im Sinne eines Anspruchs des Fiskus auf eine Abschlusszahlung voraus, der wegen einer vollendeten Steuerhinterziehung bislang nicht geltend gemacht werden konnte.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 1/07


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