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Zielort der beabsichtigten Tätigkeit

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BSG – Urteil, B 2 U 30/04 R vom 07.02.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger - Wegeunfall - Betriebsweg - Konkurrenz - mehrere versicherte Tätigkeiten - fehlende Spezialregelung - Zurechnung - Zielort der beabsichtigten Tätigkeit - Handlungstendenz - zeitliche Dauer - Zwei-Stunden-Grenze
Stichwort:Zielort der beabsichtigten Tätigkeit
Leitsatz:Arbeitsunfälle bei einer Fahrt von einer versicherten Tätigkeit zu einer anderen sind beim Fehlen einer Spezialregelung der am Zielort beabsichtigten Tätigkeit zuzurechnen.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 30/04 R




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