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Ziellandbestimmung

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 UE 1731/98.A vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Äthiopien, Abschiebungsschutz, Eritrea, Prüfungsumfang, Staatsangehörigkeit, Versorgungslage, Ziellandbestimmung
Stichwort:Ziellandbestimmung
Leitsatz:1. Im Rahmen der Prüfung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG ist das Gericht unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Asylbewerbers auf das Land beschränkt, das in der Abschiebungsandrohung als Zielstaat einer möglichen Abschiebung bezeichnet ist.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 1731/98.A




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