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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 14.01 vom 30.01.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Straßenplanung durch Bebauungsplan, Ziele der Regionalplanung, Anpassungsgebot, Entwicklungsgebot, Flächennutzungsplan, Landschaftsschutzverordnung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
Stichwort:Ziele der Regionalplanung
Leitsatz:1. Ein Bebauungsplan, der einem Ziel der Regionalplanung widersprich, verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB auch dann, wenn er aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplans entwickelt worden ist.

2. Der Regionalplanung ist es verwehrt, im Gewande überörtlicher Gesamtplanung Regelungen einer Natur- oder Landschaftsschutzverordnung durch eigene Zielfestlegung zu ersetzen.

3. Eine Straßenplanung durch Bebauungsplan verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, wenn die planerische Gesamtkonzeption einem Ziel der Regionalplanung (hier: Regionaler Grünzug) widerspricht. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können ein geeignetes Mittel sein, um die Zielkonformität zu sichern.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 14.01




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